• 16.12.1998, 12:52:36
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  • OTS0166

Gerichtakt zum Bergwerksunglück in Lassing belastet Beschuldigte schwer - Selbst Abbauflächen, die von der Berghauptmannschaft bescheidmäßig

genehmigt waren, reichten zu nahe an die Erdkruste, sagt der
Gerichtsgutachter
- Unglücksursache: "Sicherheitsfeste wurde nicht eingehalten"
- "Fachleute hätten drohende Gefahr erkennen müssen" -
Vorausmeldung zu NEWS Nr. 51, 17. Dezember 1998 =

Wien (OTS) - Der Gerichtakt zum Bergwerksunglück in Lassing am
17. Juli 1998 enthält schwere Belastungsmomente gegen jene neun
Beschuldigten - unter ihnen Berghauptmann Wolfgang Wedrac und Beamte
des Wirtschaftsministeriums-, gegen die von der Staatsanwaltschaft
Leoben gerichtliche Vorerhebungen wegen des Verdachts der
fahrlässigen Gemeingefährdung eingeleitet wurden. Wie das
Nachrichtenmagazin NEWS in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, gehen
Gerichtsgutachter und Ermittler der Gendarmerie in ihren Berichten an
die Staatsanwaltschaft davon aus, daß auch jene Abbauflächen, die
bescheidmäßig von der Berghauptmannschaft genehmigt waren, zu nahe an
die Erdkruste heranreichten und aus fachlicher Sicht nicht zu
rechtfertigen waren.

Als geklärt kann auch die Ursache für den Einsturz des Bergwerkes
betrachtet werden. Der Sachverständige Friedrich Hollmann gibt im
Gerichtakt zu Protokoll: "Nach dem Stand der Technik muß man gegen
offene Gewässer oder Grundwasser eine Sicherheitsfeste von 50 bis 100
Meter im standfesten Fels belassen. Diese wurde im vorliegenden Fall
weit unterschritten. Dies ist eine Komponente der Einsturzursache."

Der Gutachter legt sich im Gerichtakt auch klar fest, ob das
drohende Unglück nach dem ersten Schlammeinbruch, bei dem der
Bergmann Georg Hainzl verschüttet wurde, für die vorort anwesenden
Experten - und Beschuldigten - erkennbar gewesen wäre oder nicht:
"Aufgrund der deutlich erkennbaren Veränderungen, die nach dem ersten
Einbruch im Grubengebäude über- und untertag eingetreten sind - etwa
Ansteigen des Wasserspiegels in der Pinge oder Schrägstellung der
angrenzenden Häuser -, hätten Fachleute die Gefahr erkennen müssen,
daß ein weiterer Einbruch erfolgen kann, wie er tatsächlich passiert
ist".

Ob, gegen wen und weswegen Strafanträge gestellt werden, soll sich
zu Ostern 1999 entscheiden.

Rückfragehinweis: NEWS Chefredaktion, Tel.: 01/213 12/101

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