Neue EU-Bestrahlungsrichtlinie nach zehnjähriger Diskusssion beschlossen
Wien (OTS) - Bestrahlte Lebensmittel müssen in Zukunft klar
gekennzeichnet sein. Darüber einigten sich gestern abend in Brüssel
unter Vorsitz von Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer das
Europäische Parlament und der Rat. "Nach zehnjähriger Diskussion ist
nun endlich sichergestellt, daß in Zukunft alle bestrahlten
Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen", zeigt sich Prammer
zufrieden.
Vor genau zehn Jahren, am 9. Dezember 1988, legte die
EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Bestrahlung von
Lebensmitteln vor. Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen wurde
nun gestern unter österreichischer Präsidentschaft eine Einigung
erzielt und die EU-Bestrahlungsrichtlinie beschlossen.
In Österreich gibt es derzeit keine Genehmigung für die
Bestrahlung von Lebensmitteln. Nationale Bestrahlungsverbote und
Beschränkungen behalten auch mit der neuen EU-Richtlinie ihre
Gültigkeit. EU-weit erlaubt ist nach der neuen Richtlinie vorerst nur
die Bestrahlung von Gewürzen und Kräutern. In einigen EU-Staaten
werden aber verschiedene Lebensmittel bestrahlt, um ihre Haltbarkeit
zu verlängern. "Mit der nunmehr beschlossenen Richtlinie ist in
Zukunft gewährleistet, daß die österreichischen KonsumentInnen
bestrahlte Lebensmittel aus anderen EU-Staaten sofort erkennen
können", so Prammer.
Die derzeit nur Gewürze und Kräuter umfassende Liste der
Lebensmittel, die EU-weit bestrahlt werden dürfen, kann nur im
Mitentscheidungsverfahren erweitert werden, das bedeutet ein
jahrelanges Verfahren unter voller Einbindung der Mitgliedstaaten und
des Europäischen Parlaments.
Die EU-weite Regelung war auch deswegen notwendig, weil bisher in
den verschiedenen Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Regelungen
zur Bestrahlung gelten. Auch die technischen Verfahren, die zur
Bestrahlung verwendet werden, waren bisher nicht geregelt. Nun gibt
es erstmals verbindliche EU-weite Vorschriften.
Rückfragehinweis: BM für FrauenAngelegenheiten
und Verbraucherschutz, Robert Wier
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