• 18.11.1998, 09:53:40
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  • OTS0061

Prammer: Unseriöse Versandhandel-Gewinnspiele häufen sich

Mehr Schutz für KonsumentInnen notwendig - Umsetzung der EU-Fernabsatz-Richtlinie muß rechtliche Handhabe gegen irreführende Ankündigungen bringen

Wien (OTS) - "Gratulation! Sie haben gewonnen!" - In letzter Zeit
häufen sich wieder die postalischen Gewinnverständigungen von
Versandhandelsfirmen, ohne daß der Konsument überhaupt an einem
Gewinnspiel teilgenommen hat. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, daß
keineswegs etwas gewonnen wurde. Konsumentenschutzministerin Barbara
Prammer tritt für einen besseren Schutz der Menschen vor diesen
unseriösen Gewinnspielen im Versandhandel ein. Prammer ist bereits
mit Justizminister Nikolaus Michalek in Verhandlungen getreten, um
die KonsumentInnen mit der EU-Fernabsatz-Richtlinie, die derzeit im
Konsumentenschutzgesetz umgesetzt wird, zu schützen. Durch
zivilrechtliche Regelungen in der Konsumentschutzgesetz-Novelle soll
es für die Menschen möglich werden, angekündigte Gewinne auch
tastsächlich einzufordern.

Eine Reihe von Versandfirmen setzt Gewinnversprechen ein, um die
Aufmerksamkeit der Menschen für die Produkte der Firma erhöhen und
die KonsumentInnen zu Bestellungen zu verleiten. Von den
Gewinnankündigungen sind die Menschen zumeist völlig überrascht,
haben sie doch nie an einem Gewinnspiel der Versandfirma
teilgenommen, stellt Prammer fest.

Bei genauer Betrachtung des angekündigten Sofortgewinns kommt für
die Menschen die Ernüchterung: Oft besteht nur eine Gewinnchance,
wenn bei der Versandhandelsfirma Waren bestellt werden. Diese
Gewinnversprechen werden jedoch in der Folge nicht einbehalten oder
erweisen sich bei genauer Durchsicht der kleingedruckten
Teilnahmebedingungen als irreführend, weil man lediglich die Chance
gewonnen hat, an einer späteren Gewinnziehung teilzunehmen.

Mit der Umsetzung der EU-Fernabsatz-Richtlinie müssen die
KonsumentInnen vor unseriösen und aggressiven Vertriebsmethoden im
Versandhandel geschützt werden, betont Prammer. Die
Konsumentenschutzministerin hat sich an Justizminister Michalek
gewandt, damit gerichtliche Schritte gegen unseriöse
Versandhandelsfirmen möglich werden. Michalek vertritt ebenso wie
Prammer die Ansicht, daß bei der Umsetzung der
EU-Fernabsatz-Richtlinie im Konsumentenschutzgesetz zivilrechtliche
Sanktionen gegen diese unseriöse Vorgangsweise vorzusehen sind.

Der Entwurf für die Konsumentenschutzgesetz-Novelle soll noch
heuer fertiggestellt werden. "Die Irreführung der Menschen durch den
Versandhandel wird sehr schnell ein Ende haben, wenn die
versprochenen Sofortgewinne durch die KonsumentInnen gerichtlich
eingefordert werden können", stellt Prammer abschließend fest.

Rückfragehinweis: BM für FrauenAngelegenheiten
und Verbraucherschutz, Robert Wier
Tel.: 01/71 172/4621

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MFR/OTS

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