- 16.11.1998, 09:52:37
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Rotes Kreuz/Österreich Österreich: Erste Hilfe ist Pflicht=
Wien (ÖRK) - Ein Knall, gleich darauf ein zweiter - ein Kind liegt
blutend auf der Straße, ein offenbar geschockter Lenker bleibt in
seinem Auto sitzen. Mehrere Passanten haben den Unfall beobachtet.
Das Kind blutet stark, doch niemand der Umstehenden hilft. Man will
sich keine Probleme einhandeln. Lieber das Unfallopfer nicht
anrühren, wer etwas falsch macht, macht sich möglicherweise sogar
strafbar. "Niemand kann für einen schlecht angelegten Verband zur
Verantwortung gezogen werden", sagt OA Dr.Christian Feinböck vom
Österreichischen Roten Kreuz. "Wer aber bei einem Unglücksfall nicht
die notwendige Hilfe leistet, macht sich strafbar."
Das schlimmste sei es, nichts zu tun. Feinböck: "Wenn jemand einen
Kreislaufstillstand hat, und keine Erste Hilfe geleistet wird, stirbt
derjenige." Zuzusehen, wie zum Beispiel jemand verblutet, ist
kriminell. "Wer bei einem Unglücksfall nicht die notwendige Hilfe
leistet, macht sich nach dem §95 des Strafgesetzbuchs wegen
unterlassener Hilfeleistung strafbar", so Feinböck. Eine Ausnahme sei
bei Gefahr für Leib und Leben des Helfers gegeben.
Wer einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat, weiß, was er in
Notfall-Situationen zu tun hat. "Wer tut, was er dort gelernt hat,
den wird kein Gericht strafen", sagt Feinböck.
Jeder Autolenker muß eine "Unterweisung in den lebensrettenden
Sofortmaßnahmen am Unfallort" besuchen, um seinen Führerschein zu
bekommen. Während aber die Fahrpraxis mit jedem Kilometer zunimmt,
bleiben die Erste-Hilfe-Kenntnisse oft auf der Strecke. Feinböck:
"Wer Auffrischungskurse rechtzeitig besucht, kann im Notfall
lebensrettende Hilfe leisten und braucht auch keine Angst davor zu
haben."
Um Themen wie die verpflichtende und regelmäßige
Erste-Hilfe-Ausbildung für Berufsfahrer oder eine umfangreiche
Erste-Hilfe-Prüfung für Führerschein-Neulinge geht es diese Woche bei
einer Tagung in Wien. Vertreter des Roten Kreuzes und anderer
Rettungsorganisationen aus mehr als 50 Ländern werden am Freitag und
am Samstag über entsprechende Richtlinien beraten.
Rückfragehinweis: ÖRK/Gesundheitsredaktion
Mag.Bernhard Jany
Tel.01/589 00-151
www.redcross.or.at
16.11.1998
Rückfragehinweis: Österr. Rotes Kreuz
Mag. Bernhard Jany
Tel.: (01) 58 900/151
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