- 10.11.1998, 09:00:12
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Offener Brief
Wien (OTS) - An den Bundesminister füR Land- und Forstwirtschaft,
Ratspräsident der europäischen Union, Mag. Wilhelm Molterer zum Thema
Gänse- und Entenzwangsmast (Dipl.-Ing. Renate Mayer)
EU-weites Verbot der Gänse- und Entenzwangsmast
Das bevorstehende Weihnachtsfest und der Feiertag des Hl. Martins am
11. November geben Anlaß, sich aus Tierschutz- und
Konsumentenschutzgründen für ein EU-weites Verbot der Gänse- und
Entenzwangsmast einzusetzen.
Gänsestopfleber-"Delikatesse" aus der Folterkammer! Für die
Herstellung von Enten- und Gänsestopfleber wird den Tieren über einen
Zeitraum von vier Wochen pro Tag ein Kilogramm gequollener Maisbrei,
der über ein Metallrohr in den Schlund der Gans eingeführt wird,
verabreicht. Die künstlich erzeugte Fettleber ist um das 10-13 Fache
grö= ßer ist als die natürliche Leber einer Gans. Im Vergleich dazu
müßte die menschliche Leber ca. 20 kg wiegen. Verletzungen an
Schnabel und Speiseröhre sind durch diese tierquälerische
Futteraufnahme häufig. Auch Entzündungen und Infektionen der
Schleimhäute werden durch schmutzige Stopfrohre verursacht und mit
Antibiotika im Futter bekämpft, um den vorzeitigen Tod der Tiere zu
verhindern. Der Tod kann nur mehr als Erlösung angesehen werden.
Gesetze
Das Stopfen von Gänsen ist in Österreich, Deutschland und der
Schweiz verboten. Auch in Polen ist ein entsprechendes Gesetz
geschaffen worden. Doch insbesondere unser Land gilt immer noch als
einer der Hauptverbraucher der Gänsestopfleber.
Produktionsländer
Etwa 14 Millionen Enten und Gänse werden u.a. in Frankreich,
Polen, Ungarn , Rumänien, Bulgarien, Israel und den USA pro Jahr für
die qualvolle Prozedur eingesetzt. In Frankreich produziert der
größte Hersteller mit ca. 800.000 Gänsen 7.000 Tonnen
Jahresproduktion, etwa die Hälfte des Weltjahresverbrauches. Daneben
ist Israel zum zweitgrößten Produzenten aufgestiegen.
Rahmenbedingungen der Europäischen Union
Für die EU ist der Art. 3 der Richtlinie 98/58/ EG über den Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere eine Chance, legale, kommerzielle
Tierquälereien ein für alle mal abzuschaffen. Zitat Art. 3: " Die
Mitgliedstaaten treffen dahingehend Vorkehrungen (Umsetzung in
nationale Gesetzgebung), daß der Eigentümer oder Halter al= le
geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu
gewährleisten und um sicherzustellen, daß den Tieren keine unnötigen
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden."
Appell des Tierhilfswerkes Austria
Es soll die Aufgabe des Ratspräsidenten für Landwirtschaft, Mag.
Wilhelm Molterer, sein, sich im Sinne des Tierschutzes noch während
des österreichischen EU-Vorsitzes mit allen Mitteln dafür
einzusetzen,
· daß ein EU-weites Verbot der Gänse- und Entenzwangsmast sowie
· der Importstopp von Gänsestopfleber aus tierquälerischen=
Haltungsbetrieben
so rasch wie nur möglich umgesetzt wird.
Rückfragehinweis: Dipl.-Ing. Renate Mayer, Referat Landwirtschaft
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