- 05.11.1998, 10:38:06
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- OTS0113
Baukoordinationsgesetz soll Unfallrisiko senken-
Gefahr eines tödlichen Unfalls am Bau doppelt so hoch als in allen anderen Branchen
Wien, 5. November 1998 (BMAGS).- "Das Baukoordinationsgesetz
ist ein wirksames Instrument, um die Sicherheit auf Baustellen zu
erhöhen. Mit der Schaffung von Koordinationspflichten für Bauherren
und Projektleiter im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz
sollen Gefahrenpotentiale minimiert werden", erklärt
Sozialministerin Lore Hostasch zum heute im Ministerrat behandelten
Gesetz. Mit der neuen Regelung werden einschlägige EU-Vorschriften
umgesetzt. Die Gefährdung der Arbeitnehmer in der Baubranche ist
besonders hoch. Laut Angaben des Statistischen Amtes der
Europäischen Union (Eurostat) ist das Risiko, einen tödlichen
Unfall zu erleiden, in der Bauwirtschaft doppelt so hoch wie im
Durchschnitt aller Wirtschaftszweige. Die Ursachen der Unfälle
liegen entsprechend einer EU-weiten Untersuchung zu 35 Prozent in
Planungsfehlern. ****
Eine bessere Planung und Koordinierung, wie im
Baukoordinationsgesetz vorgesehen, soll künftig die Häufigkeit von
Unfällen zurückdrängen. Besondere Probleme für Sicherheit- und
Gesundheitsschutz der Bauarbeiter ergeben sich dadurch, dass die
Bauarbeiten vielfach durch Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber
ausgeführt werden. Daher ist für die Planung und die Ausführung der
Arbeiten in Zukunft ein geeigneter Koordinator zu bestellen.
Umfangreiche Aufgaben für den Koordinator
Der Koordinator hat bei der Planung die allgemeinen Grundsätze
des Arbeitnehmerschutzes zu berücksichtigen, sowie einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, in dem die
gemeinsamen, für mehrere Unternehmen wirksamen Schutzeinrichtungen
erfasst sind. Eine Unterlage für spätere Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten ist ebenfalls anzulegen. In der
Ausführungsphase hat der Koordinator darauf zu achten, dass die
Arbeitgeber ihre Pflichten erfüllen und den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan anwenden. Die Organisation der Zusammenarbeit
der Unternehmen fällt ebenfalls in seinen Aufgabenbereich.
Koordination bringt Zusatznutzen
Durch eine verbesserten Abstimmung auf Baustellen ergeben sich
neben der Reduzierung von Unfällen, weitere entscheidende Vorteile.
Dazu zählen exaktere Kostenermittlung, eine bessere Termin- und
Finanzplanung, Vermeidung von Nachtragsforderungen, ein
kontinuierlicher Bauablauf, die Einhaltung der Bauzeiten,
Kostenersparnis durch kollektive Sicherheitsmaßnahmen und
gemeinsame Baustelleneinrichtungen und betriebswirtschaftliche
sowie sicherheitstechnische Vorteile in der Betriebsphase durch
eine fachgerechte Planung der Einrichtungen zur Wartung und
Instandhaltung.
"Das Baukoordinationsgesetz schützt die Arbeitnehmer und
bringt durch eine verbesserte Abstimmung auch Vorteile für die
Firmen. Dadurch zeigt sich eindeutig, dass sich Arbeitnehmerschutz
auf jeden Fall rechnet", so Sozialministerin Lore Hostasch
abschließend.
(schluss)
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