• 29.10.1998, 13:38:16
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  • OTS0198

Bartenstein: Parteienstellung von Nachbarn bei Telekommunikationsmasten berücksichtigen

Einvernehmliche Regelung zwischen Umweltministerium und Wissenschafts- und Verkehrsministerium im heutigen Ministerrat

Wien (OTS) - Auf Initiative von Umweltminister Dr. Martin
Bartenstein wurde heute im Ministerrat über die Berücksichtigung
von Nachbarschaftsrechten bei Telekommunikationsmasten eine
Einigung erzielt. Danach haben die Länder bis Ende 1999
landesgesetzliche Regelungen zu beschließen, die den Anrainern bei
der Neuerrichtung von Masten eine angemessene Parteienstellung und
damit ein besseres Mitspracherecht sichert. Diese Regelungen
sollen in den Landschaftsschutz- Naturschutz- und Bauvorschriften
berücksichtigt werden. Sollte es bis zum 31.12.1999 zu keinen
landesgesetzlichen Regelungen kommen, werden zwischen Umwelt- und
Verkehrsressort umgehend Gespräche für eine bundesgesetzliche
Regelung aufgenommen.

"Mit der heutigen Einigung wird einerseits der weitere
koordinierte Ausbau des wichtigen Wirtschaftsfaktors
Telekommunikation sichergestellt, gleichzeitig aber dem Wildwuchs
von "Handymasten" ein Riegel vorgeschoben und den betroffenen
Anrainern ein ausreichendes Mitspracherecht eingeräumt", sagte
Bartenstein.

Schluß

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Umwelt

Jugend & Familie
Dr. Ingrid Nemec
Tel.: (01) 515 22 DW 5051

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BMU/OTS

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