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Bartenstein: Parteienstellung von Nachbarn bei Telekommunikationsmasten berücksichtigen

Einvernehmliche Regelung zwischen Umweltministerium und Wissenschafts- und Verkehrsministerium im heutigen Ministerrat

Wien (OTS) - Auf Initiative von Umweltminister Dr. Martin Bartenstein wurde heute im Ministerrat über die Berücksichtigung von Nachbarschaftsrechten bei Telekommunikationsmasten eine
Einigung erzielt. Danach haben die Länder bis Ende 1999 landesgesetzliche Regelungen zu beschließen, die den Anrainern bei der Neuerrichtung von Masten eine angemessene Parteienstellung und damit ein besseres Mitspracherecht sichert. Diese Regelungen
sollen in den Landschaftsschutz- Naturschutz- und Bauvorschriften berücksichtigt werden. Sollte es bis zum 31.12.1999 zu keinen landesgesetzlichen Regelungen kommen, werden zwischen Umwelt- und Verkehrsressort umgehend Gespräche für eine bundesgesetzliche Regelung aufgenommen.

"Mit der heutigen Einigung wird einerseits der weitere koordinierte Ausbau des wichtigen Wirtschaftsfaktors Telekommunikation sichergestellt, gleichzeitig aber dem Wildwuchs von "Handymasten" ein Riegel vorgeschoben und den betroffenen Anrainern ein ausreichendes Mitspracherecht eingeräumt", sagte Bartenstein.

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