• 23.10.1998, 13:33:50
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  • OTS0225

"Rechtsanwälte empört"

Wien (OTS) - In der Rechtsanwaltschaft herrscht helle Empörung
über die Studie des IHS betreffend Freie Berufe und ihre Wiedergabe
in einer Pressekonferenz der Wirtschaftskammer Österreich, so Dr.
Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltkammertages.

Die unsachlichen, geradezu tendenziösen Aussagen müssen auf das
Entschiedenste zurückgewiesen werden. Die beratende und vertretende
Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist nicht Ware wie jede andere und nicht
austauschbar am Markt verfügbar, sondern eine hochqualifizierte
persönliche Dienstleistung, die auf einem besonderen
Vertrauensverhältnis beruht. Der Rechtsanwalt verfügt über
Fachwissen, das er nach einem langen Studium, einer gründlichen
Ausbildung und aus seiner beruflichen Erfahrung erworben hat. Seine
Funktion im Rechtsstaat kann er nur erfüllen, wenn er von äußeren
Einflüssen - insbesondere staatlichen Einflüssen - unabhängig ist.
Das setzt auch wirtschaftliche Unabhängigkeit voraus.

In ihren vergleichenden Überlegungen verschweigt die Studie, daß
etwa in Deutschland ein sehr hoher Anteil der zugelassenen Anwälte in
äußerst beengten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Das Zitat, daß
Rechtsanwälte als Taxifahrer arbeiten, ist traurige Tatsache. Ein
Anteil von mehr als 50% der Anwälte in Wien hat ein Monatseinkommen
von weniger als S 55.000,-- brutto und keine günstiger besteuerten
Sonderbezüge.

Die Studie spricht unsachlich von Umsätzen und verschweigt, daß in
dem Umsatz neben Steuern auch Gerichtsgebühren und sonstige Abgaben
enthalten sind. Sie verschweigt, daß in der durchschnittlichen
Anwaltskanzlei 65% des Umsatzes Kosten des Betriebes sind.

Tendenz der Studie ist es, Ausbildung und Ausbildungszeiten zu
verkürzen, womit ein unvertretbarer Qualitätsverlust einhergehen
würde. Die Argumente, die nach Meinung der Studie für eine Einengung
des Marktes gebracht werden, sind maßlos übertrieben. Es gibt kein
Werbeverbot für Rechtsanwälte, sondern nur Regeln gegen den
unlauteren Wettbewerb, wie in der Wirtschaft auch. Die Filiale soll
zulässig werden, auch heute schon kann jeder Rechtsanwalt in ganz
Österreich tätig sein, auch das wird verschwiegen.

Das Kostenersatzrecht, für den Gewinner eines Prozesses, ist
wichtiger Bestandteil der Rechtspflege.

Die Rechtsanwaltschaft ist jene Einrichtung, die durch die ihr von
der Bundesverfassung zuerkannte Autonomie dem Bürger Grund- und
Freiheitsrechte sichert. Soll ihr deshalb der Boden entzogen werden?
Verhältnisse, wie in anderen europäischen Ländern sollten wir in
diesem Bereich nicht herbeireden.

Rückfragehinweis: Österr. Rechtsanwaltskammertag
Präs.Dr.Klaus Hoffmann, Tel.533 97 04

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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