• 14.10.1998, 11:54:19
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  • OTS0139

ARBÖ: Geld sparen - Taferl hinterlegen

Spartips für Biker und Cabriofahrer

Wien (ARBÖ) - Für Kraftfahrzeuge, die über die Wintermonate
nicht benützt werden, zum Beispiel Motorräder oder Cabrios, kann
der Zulassungsbesitzer den Zulassungsschein und die
Kennzeichentafeln für den Zeitraum von maximal einem Jahr bei der
Behörde, die den Zulassungsschein ausgestellt hat (Verkehrsamt
oder Bezirkshauptmannschaft) hinterlegen. ARBÖ-Expertin Mag.
Elisabeth Brugger-Brandau: "Der Mindestzeitraum für die
Hinterlegung wird durch die Versicherungsbedingungen bestimmt.
Üblich sind sechs Monate, andere - auch kürzere - Zeiträume können
aber mit der Versicherung vereinbart werden."

Über das Einsparungspotential meint die volkswirtschaftliche
Referentin des ARBÖ: "Dadurch ersparen Sie sich die anteilige
Haftpflichtversicherungsprämie und die anteilige motorbezogene
Versicherungssteuer für den Hinterlegungszeitraum. Beide werden
tageweise aliquot gerechnet." Für die Kaskoversicherungsprämie
wird üblicherweise ein "Garagenrisiko" berechnet, die Ersparnis
beträgt bei Vollkasko zwei Drittel, bei Teilkasko ein Drittel der
Prämie.

Die Verwaltungskosten betragen insgesamt 680 Schilling (wie bei
Abmeldung: zweimal 180 Schilling plus 90 Schilling für
Kennzeichen-Freihaltung, wie bei Anmeldung einmal 180 Schilling
plus 50 Schilling für Versicherungsbestätigung).

ARBÖ-Expertin Mag. Brugger-Brandau zur richtigen Vorgangsweise:
"Hinterlegen Sie Kennzeichen und Zulassungsschein bei der Behörde
und verständigen Sie die Versicherung. Oder Ihr
Versicherungsbetreuer übernimmt den Behördenweg. Bei der Behörde
erhalten Sie eine Bestätigung über die Hinterlegung. Bei der
Ausfolgung der Kennzeichen müssen Sie erneut eine
Versicherungsbestätigung vorgelegen."

Als Alternative zur Kennzeichenhinterlegung bieten die meisten
Versicherer für Krafträder spezielle Rabatte für Krafträder an:
Hohe Rabatte (bis zu 70 Prozent) gegen die Verpflichtung, das
Kraftrad entweder während eines festgelegten Zeitraumes nicht zu
benützen oder ganz allgemein auf eine Kennzeichenhinterlegung zu
verzichten (und trotzdem während des ganzen Jahres benützen zu
können). Bei einem Schadenfall, wenn das Kraftrad während der
vereinbarten Nichtbenützungsdauer trotzdem verwendet wurde, fällt
ein Schadenersatzbeitrag zwischen 2.500 und 10.000 Schilling an
(Versicherungsschutz besteht grundsätzlich).

Mag. Brugger-Brandau zu dieser "Geldsparform": "Sie sparen den
Prämienrabatt in der angebotenen Höhe. Die motorbezogene
Versicherungssteuer wird für den gesamten versicherten Zeitraum
eingehoben, in diesen Fällen also für das ganze Jahr. Daher wird
bei diesen Vereinbarungen keine Steuerersparnis bewirkt. Es fallen
dafür aber auch keine Verwaltungskosten an."

Die ARBÖ-Expertin abschließend: "Welche der beiden
Möglichkeiten günstiger ist, kann nur durch individuelle
Berechnung ermittelt werden. In allen Fällen gilt jedenfalls: Die
vereinbarten Zeiträume müssen genau eingehalten werden!"

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: presse@arboe.or.at

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