- 02.10.1998, 11:15:04
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- OTS0122
Ländergesetze sind für Hund und Katz
Tierhilfswerk Austria fordert Bundestierschutzgesetz
Wien (OTS) - 4.Oktober 1998, Welttierschutztag: seit demselben
Datum vergangenen Jahres hat sich bezüglich Tierschutzgesetz wenig
getan. Noch immer fällt Tierschutz in die Kompetenz der neun
Bundesländer, was oft dazu führt, daß ein und dieselbe Materie völlig
untersc hiedlich geregelt wird. Ein Gesetzeswirrwarr ist die
unvermeidliche Folge. Daher fordert das THWA (TIERHILFSWERK AUSTRIA)
erneut die Schaffung eines klaren und strengen
Bundestierschutzgesetzes, wie es 460.000 ÖsterreicherInnen per
Volksbegehren wünschten.
Vor knapp einem Jahr unterzeichnete Österreich die vom Europarat
in Straßburg initiierte Europäische Konvention zum Schutz der
Heimtiere, die wesentliche Verbesserungen für die Haltung von
Wohnungstieren vorsieht, ebenso wie das explizite Verbote des Kupi
erens von Hundeohren- und Ruten.
Dazu Mag. Alexander Willer, Kampagnendirektor des THWA: "Leider
scheiterte bisher eine Umsetzung dieser Konvention am bürokratischen
Ablauf der Beschlußfassung in den Ländern. Die ÖVP möchte aus Angst
um Kompetenzverlust ein Bundesgesetz immer noch verhin dern. Als
Alternative werden sogenannte 15a-Verträge angeboten, die schon im
Nutztierbereich keine substantielle Verbesserung brachten."
Wie unlogisch Tierschutz in Österreichs Bundesländern derzeit
gehandhabt wird, machen folgende Unterschiede klar. Das Kupieren von
Hundeohren ist in Niederösterreich, Salzburg und Wien immer noch
erlaubt. Katzen die Krallen zu ziehen ist zwar im Burgenlan d, in
Nieder- und Oberösterreich, in der Steiermark sowie in Tirol und
Vorarlberg ausdrücklich verboten, im restlichen Österreich nicht. Und
Hunde zur Gewinnung von Fleisch oder Fett zu töten ist lediglich in
Kärnten, der Steiermark und in Tirol definitiv untersagt.
Mag. Willer weiter: "Besonders paradox macht sich die grausame
Unlogik am Beispiel Krustentiere (Hummer, Krebse,etc.) bemerkbar.
Eine Verordnung zum burgenländischen Tierschutzgesetz, § 7.2., aus
dem Jahre 1995, schreibt vor: "Krustentiere...sind durch Einwerfen in
kochendes Wasser zu töten." In Tirol dagegen steht in § 5.2.o des
Tierschutzgesetzes von 1997: "Tierquälerei begeht insbesondere, wer
lebende Hummer kocht..." Dazu kann nur mehr eins gesagt werden:
zügeln wir den Amtsschimmel und reiten wir auf ein
Bundestierschutzgesetz zu."
Christian Janatsch, Präsident des THWA: "Seit Jahren laufen
Organisationen wie das THWA, der Wiener Tierschutzverein unter Frau
Loubè oder Humanitas Sturm gegen Willkürregulungen und Ignoranz in
den Landestierschutzgesetzen. Die Zeit für ein Bundesgesetz ist mehr
als reif, vor allem in Anbetracht des klaren Volksbegehrenvotums."
Rückfragehinweis: THWA
Tel. O2243/ 22964-14
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