• 25.09.1998, 08:51:24
  • /
  • OTS0031

UNO-Ausschuss für Menschenrechte mit § 209 befasst=

Wien (OTS) - Die HOSI Wien hat heute, Freitag, 25.9., dem Ausschuß
für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf ihren
"Alternativ"-Bericht zur Lage der Menschenrechte von Schwulen in
Österreich übermittelt und dabei auf die Menschenrechtsverletzungen
durch § 209 StGB hingewiesen.

"Nächstes Monat wird sich der MR-Ausschuß mit dem österreichischen
Bericht über den Stand bei der Verwirklichung der Menschenrechte
befassen," erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, "wie jeder Staat,
der die UNO-MR-Konvention unterzeichnet hat, ist auch Österreich nach
Artikel 40 der Konvention verpflichtet, auf Aufforderung des
Ausschusses Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der
Menschenrechte zu erstatten. Dies geschieht cirka alle zehn Jahre."

"Da wir davon ausgehen, daß die österreichische Bundesregierung die
Probleme bei der Umsetzung voller Menschenrechte für Lesben und
Schwule in Österreich in ihrem Bericht unerwähnt lassen wird, haben
wir dem Ausschuß für Menschenrechte in Genf über den
menschenrechtswidrigen Paragraph 209 StGB in Kenntnis gesetzt",
ergänzt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. "Wir gehen davon
aus, daß der Ausschuß in seinen Bemerkungen diese Frage aufgreifen
und eine Aufhebung dieses Paragraphen anregen wird. Die Kritik des
Ausschusses wäre zwar nicht rechtlich, aber moralisch verbindlich."

Gemäß einer Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission
aus dem Vorjahr stellen unterschiedliche Mindestaltersgrenzen für
hetero- und homosexuelle Beziehungen eine Verletzung des Artikels 8
der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Erst vor einer Woche,
am 17.9., hat das Europa-Parlament Österreich deshalb aufgefordert, §
209 aufzuheben und alle 209er-Gefangenen unverzüglich zu begnadigen
und freizulassen.

"Wie gehen davon aus, daß Österreich nun auch vom UNO-Ausschuß für
Menschenrechte wegen § 209 gerügt wird. Österreich blamiert sich
damit bei einer weiteren internationalen Menschenrechtsinstanz.
Hoffentlich wird das die Bereitschaft der verantwortlichen Politiker
erhöhen, den menschenrechtswidrigen § 209 endlich abzuschaffen",
meint Krickler weiter.

Gezeichnet: HOSI Wien

Rückfragehinweis: Christian Högl, Tel. 52515/114, 0664-1811038;
Kurt Krickler: Tel./Fax 545 13 10.

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOS/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel