- 23.09.1998, 14:31:17
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- OTS0206
Mitteilung des Österreichischen Presserates=
Wien (OTS) - Beschwerde von Gesandtin Dubravka Zverzhanovski für
die Botschaft der Bundesrepublik Jugoslawien in Österreich gegen die
Artikel "Massengräber im Kosovo. Hunderte Kinder verscharrt?" vom
5.8.1998," 'Presse'-Sonderbericht: Die Massengräber von Orahovac" und
"Neue Berichte über Gräber im Kosovo" vom 6.8.1998, "Österreich
drängt auf Aufklärung: Experten sollen Gräber prüfen" vom 7.8.1998,
alle von Erich Rathfelder in "Die Presse", gegen Ihren Artikel
"Wörterbuch der Unmenschlichkeit" in "Die Presse" vom 7.8.1998 sowie
gegen den Artikel "Es gibt kein Öl im Kosovo" von Thomas Chorherr in
"Die Presse" vom 8.8.1998.
Der Österreichische Presserat sich in seiner heutigen Sitzung mit
o.g. Beschwerde befaßt. Er hat das Verfahren gemäß § 13 (2) d.1.der
Geschäftsordnung durch die einstimmige Feststellung beendet, daß
durch die Veröffentlichung Berufspflichten der Presse verletzt
wurden.
Begründung: Durch die Veröffentlichung des Artikels "Massengräber im
Kosovo. Hunderte Kinder verscharrt?" auf Seite 1 vom 5. August 1998
in der Tageszeitung "Die Presse" über angebliche Massengräber in
Orahovac wurde der Eindruck erweckt, daß es sich um abgesicherte
Fakten handelt, obgleich sich der Bericht des Korrespondenten im
Blattinnern korrekterweise nur auf Vermutungen und Schlußfolgerungen
von Augenzeugen bezieht. Insbesondere der Vorwurf, daß mehr als 400
Kinder in Massengräbern in Orahovac gefunden worden sein sollen, hat
keine Bestätigung erfahren und hätte daher in der Folge
unmißverständlich korrigiert werden müssen.
Für den Spruch des Presserates war daher nicht die
Jugoslawien-Berichterstattung der "Presse" insgesamt, sondern der
Umgang mit einem konkreten Fehler relevant.
Der Österreichische Presserat hat auf Veröffentlichung seiner
Entscheidung erkannt.
Rückfragehinweis: Österreichischer Presserat,
Ombudsmann Peter Klar,
Tel. 0 732/68 35 97
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