- 22.09.1998, 11:18:30
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- OTS0107
ARBÖ: Plötzlich stand ein Reh vor meinem Auto
Wien (ARBÖ) - Herbstzeit - Wildzeit - Unfallzeit. Alljährlich
finden Rehe & Co. auf den abgeernteten Feldern keine Deckung mehr
und verirren sich - auf der Suche nach einem Unterstand - oft auf
die Fahrbahn. "Richtiges Reagieren ist daher für Kraftfahrer
lebenswichtig", warnt der ARBÖ.
So reagieren Sie bei Wildwechsel richtig:
* Vorsicht ist vor allem auf wenig befahrenen Nebenstraßen
geboten. Besonders bei Übergängen zwischen Feld und Wald,
aber auch in Waldbereichen und bei Obstgärten den Überblick
bewahren.
* Wenn Rehwild die Straße quert, empfiehlt es sich, das
Abblendlicht einzuschalten und mehrmals zu hupen. Keine
Dauerhupe. Unbedingt verzichten sollte man darauf, das
Fernlicht einzusetzen. Das Wild wird dadurch irritiert und
unterbricht dann mitten auf der Fahrbahn seine Flucht.
* Ganz wichtig: Das Fahrzeug niemals verreißen. Keine
Notbremsungen versuchen oder mit dem Lenkrad Haken schlagen.
* Falls es zum Zusammenstoß mit dem Tier kommt: Polizei oder
Gendarmerie verständigen. Keinesfalls den Unfall
verschweigen, darauf steht eine Geldstrafe von bis zu
30.000 Schilling. Das Mitnehmen von toten Tieren unbedingt
unterlassen, Sie machen sich des Diebstahles schuldig.
Vor den finanziellen Folgen eines Wildschadens schützen kann
man sich durch Abschluß eines ARBÖ-Sicherheits-Passes. Dieser
vergütet Schäden bis zu 8.000 Schilling. Unter Umständen kann ein
Fahrzeuglenker den entstandenen Schaden wie zum Beispiel die
Reparatur am eigenen Auto bei der Republik Österreich einfordern,
sie haftet nämlich für den Zustand einer Straße und damit im
weitesten Sinn auch für erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von
Wildunfällen. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis eines grob
fahrlässigen Verschuldens seitens des Straßenhalters.
"Wenn nachgewiesen werden kann, daß an jener Stelle, an der
sich ein Wildunfall ereignet hat, des öfteren solche Unfälle
passieren, und die Stelle nicht entsprechend gekennzeichnet und
gesichert ist, muß der Straßenhalter den Schaden am Pkw des
Autofahrers ersetzen", erläutert ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate
Göppert.
Im Klartext: Wird an einer Stelle, die als besonders
unfallträchtig gilt, kein Warnschild aufgestellt, und wird das
Wild nicht am Überqueren der Fahrbahn behindert - etwa durch Zäune
-, so kann der Republik in diesem Falle grob fahrlässiges
Verhalten attestiert werden. Der Staat muß dann zahlen.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]
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