• 18.09.1998, 13:07:13
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  • OTS0189

Abfallverbrennung: Umweltministerium weist AK-Vorwürfe zurück

Neue Verordnung für Verbrennung in Zementanlagen erhöht und vereinheitliche Umweltstandards

Wien (OTS) - Das Umweltministerium weist die Aussagen der
Arbeiterkammer Wien zur Verordnung über die Verbrennung
gefährlicher Abfälle zurück. Die Einigung des Umweltministeriums
mit der Zementindustrie über die Mitverbrennung von Abfällen in
Zementanlagen wird die Umweltstandards vereinheitlichen und
anheben. Mittelfristiges Ziel ist es, einheitliche Standards für
alle Anlagen festzulegen, die Abfälle verbrennen. Für das
Umweltministerium steht fest, daß die Verbrennung von Abfällen die
tatsächlichen Emissionen einer Anlage nicht erhöhen darf. Der
Entwurf zu dieser Verordnung, die eine entsprechende EG-Richtlinie
umsetzen soll, wurde nicht - wie die AK mutmaßt - "im stillen
Kämmerchen" vorbereitet, sondern zweimal, im Oktober 1996 und
April 1998, zur Begutachtung ausgesandt.

Schon jetzt werden Abfälle, gefährliche und nicht gefährliche,
in industriellen Mitverbrennungsanlagen eingesetzt. Diese bedürfen
dafür einer Genehmigung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz,
Gewerbeordnung oder Berggesetz. In den Genehmigungen werden
Abfallart und, falls nötig, Qualitätskriterien für die Abfälle
festgelegt. Die beabsichtigte Verbrennungsverordnung führt nun die
industriellen Mitverbrennungsanlagen an die strengen Anforderungen
für Abfallverbrennungsanlagen heran. Gleichzeitig beseitigt sie
Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher
Umweltstandards.

Die Position der Wiener AK, nur "wenige, genau definierte
Abfallarten, die zu keiner Zunahme der Schadstoffe führen und
fossile Brennstoffe ersetzen" zu akzeptieren, deckt sich genau mit
jener des Umweltministeriums und wird in der
Verbrennungsverordnung auch umgesetzt. In Zukunft sollen
"Positivlisten" vorgeben, daß Mitverbrennungsanlagen nur jene
Abfälle einsetzen, für die sie geeignet sind. Damit wird
sichergestellt, daß die Verbrennung der Abfälle zu keiner Erhöhung
der Emissionen oder einer Anreicherung von Schadstoffen im Produkt
führt.

Die meisten der in der Verbrennungsverordnung für Zementanlagen
vorgesehenen Grenzwerte entsprechen den strengen Werten für
Abfallverbrennungsanlagen (Dioxine, Schwermetalle,
Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff). Für jene Schadstoffe
(Stickoxide, Schwefeldioxid, organische Kohlenwasserstoffe,
Staub), die aufgrund der Besonderheiten des
Zementerzeugungsprozesses von vornherein erhöht emittiert werden,
senkt die Verbrennungsverordnung die bestehenden
Emissionsgrenzwerte deutlich herab. Zusätzlich legt sie fest, daß
der Einsatz von Abfällen in industriellen Mitverbrennungsanlagen
zu keiner Verschlechterung der tatsächlichen Emissionssituation
der Anlage führen darf. Außerdem sieht die Verordnung gleichzeitig
erhöhte Standards für Emissionsmessungen und die Analyse der
eingesetzten Abfälle vor.

Der Entwurf zu dieser Verordnung wurde im Oktober 1996 einer
"großen Begutachtung" unterzogen, eine zweite "kleine
Begutachtung" unter Ländern und Interessenvertretungen folgte im
April 1998. Die nun gefundene Einigung mit der Zementindustrie
wird übrigens auch von Vertretern der "Alleinverbrenner" als
konsensfähig und akzeptabel bezeichnet.

(Schluß)

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Umwelt

Jugend & Familie
Dr. Ingrid Nemec
Tel.: (01) 515 22 DW 5051

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BMU/OTS

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