• 01.09.1998, 15:29:27
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  • OTS0184

ÖLSF und 44 Einzelklägerinnen überlegen Gang in die Instanzen:

Fehlender Minderheitenschutz und sexistische Urteilsbegründungen inakzeptabel.

Wien (OTS) - Das Österreichische Lesben- und Schwulenforum und die
44 EinzelklägerInnen, die Hauptbetroffenen eines nicht vorhandenen
Minderheitenschutzes von Lesben und Schwulen gegen Verhetzung,
Bedrohung und Beleidigung, überlegen nun den Gang in die Instanzen.

Das Urteil von Richter Bittmann und seine skurrile und sexistische
zoologische Begründung ist noch nicht rechtskräftig und wird von den
KlägerInnen voraussichtlich beinsprucht werden. "Eine
Rechtssprechung, die Lesben und Schwule zum Freiwild macht und zudem
in ihrer Begründung ein zweites Mal zutiefst beleidigt, ist
inakzeptabel und muß bis zum Obersten Gerichtshof hinterfragt werden"
sagen ÖLSF-Vorsitzende Diana Voigt und Hannes Sulzenbacher. "Die
Republik Österreich steht gerade im Halbjahr des Eu-Vorsitzes auf dem
Prüfstand und muß international mittlerweile übliche
Menschenrechtsstandards einhalten".

Rückfrageadresse: Diana Voigt

Hannes Sulzenbacher
Tel: 533 31 91 Diana Voigt Literarische
Agentur Diana Voigt Hoher Markt 1 A-1010 Wien Tel: 0043/1/533 31 91
Fax: 0043/1/533 31 92 e-mail: [email protected]

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