• 01.09.1998, 09:42:31
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  • OTS0046

Staatspolizei bricht Persönlichkeitsrecht Verstorbener

Wien (OTS) - Der ehemalige Abgeordnete Tull besitzt eine
Ablichtung des Dienstzettels des Bundesministeriums für Inneres
Abteilung II/7 vom 20. April 1998 gerichtet an die Abteilung II/15.
Die zuständigen Sachbearbeiter der Staatpolizei in der betreffenden
Angelegenheit sind Reg.Rat Schleifer und Amtsdirektor Glattauer.

In diesem Bericht heißt es auf Seite 6:

"R.T. war nach ho Erkenntnissen seit dem Jahre 1930 Mitglied der
NSDAP. Im Jahre 1936 (!) wurde er wegen NS-Betätigung zu drei Monaten
Haft verurteilt."

R.T. ist im Jahre 1984 verstorben.

In diesem Bericht scheint auch der 1990 verstorbene, im Zeitpunkt
seines Ablebens nachweisbar u n b e s c h o l t e n e R.V. auf.

Die Staatspolizei hat mit dieser skandalösen Vorgangsweise einen
eklatanten GESETZESBRUCH begangen. Sie hat nämlich die
Persönlichkeitsrechte Verstorbener im Sinne des § 16 ABGB gröblichst
verletzt.

(siehe Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
herausgegeben von Univ.Prof.Dr.Peter Rummel, I. Band, Wien 1983 Seite
53 "Portmortales Persönlichkeitsrecht".)

Tull hat Bundesminister Schlögl empfohlen, endlich in der
Staatspolizei durchzugreifen und dort für Ordnung zu sorgen.

Rückfragehinweis: Mag. DDr. Stephan Tull,
Stülzstraße 6, 4840 Vöcklabruck

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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