- 24.08.1998, 15:07:03
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Das Ärztegesetz 1998: Ein Schlag gegen die Pensionisten!
Wien (OTS) - Knapp vor der für November vorgesehenen
Ärztekammerwahl wird den pensionierten Ärzten das Kammer-Wahlrecht
entzogen!
Bis jetzt sind Ärzte nach ihrer Pensionierung "ordentliche
Kammerangehörige" geblieben, wenn sie sich als Wohnsitzärzte
angemeldet hatten. Als solche konnten sie weiterhin fallweise eine
ärztliche Tätigkeit ausüben (Vertretungen usw.).
Mit dem neuen "Ärztegesetz 98" (§ 70(1) - Z.3), das demnächst dem
Parlament zur Beschlußfassung zugeleitet wird, ist diese Möglichkeit
mit einem Schlag beendet. Die weitere ordentliche Kammerzugehörigkeit
wird an unrealistische und unerfüllbare Bedingungen geknüpft!
Das Motiv liegt auf der Hand:
Einerseits besteht schon seit längerer Zeit das Bestreben, die
Pensionisten von jedem Mitspracherecht in der Kammer auszuschließen.
Andererseits haben die regierenden Fraktionen durch das bisher
zwölfmalige Einfrieren der Pensionen Stimmen- und Mandatsverluste
zugunsten der gewählten "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren"
("IGÄS") zu befürchten.
Das scheinbar einfachste Mittel dagegen:
Man entzieht den potentiellen Wählern der IGÄS das Wahlrecht!
Wir wenden uns heute mit einem dringenden Hilferuf an die
Öffentlichkeit, speziell an die Pensionistenverbände und Ausschüsse
im Parlament:
Was heute den Ärzten geschieht, kann morgen schon alle
Pensionisten unseres Staates treffen:
Auch ihnen könnte durch eine politische Mehrheit das Wahlrecht zum
Nationalrat, zum Landtag und in der Gemeindestube einfach aberkannt
werden!
Wehret den Anfängen!
Rückfragehinweis: OMR Dr. Erich KITZINGER,
Vorsitzender im SENIORENBEIRAT d. Ärztekammer
f. Wien,
Tel.: 01/804 9121
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