• 30.07.1998, 12:26:46
  • /
  • OTS0133

Gerichtsurteil: Vorwürfe gegen DÖW sind Werturteile auf Sachverhaltsgrundlage

AULA-Verlag: Öffentliche Hand soll Förderungen des "DÖW" einstellen

Wien (OTS) - Mit rechtskräftigem Urteil vom 4. Mai 1998 hat das
Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz zu Recht erkannt, daß in
folgenden in der"AULA" veröffentlichten Bezeichnungen des sogenannten
"Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes" (DÖW) kein
Wertungsexzeß zusehen gewesen sei und diese daher straffrei blieben:

"Privat-Stasi"
"kommunistische Tarnorganisation"
"polypenartige Institution".

Ebenfalls straffrei blieb die Feststellung, daß das "DÖW"
"linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer Gesellschaft"
betreibe, eine "gesinnungsterroristische Kampagne gegen das
angebliche Umfeld des Rechtsextremismus wiederbelebt", dabei "ein
Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors" schaffe, eine Ausweitung
des Widerstandsbegriffes "im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen
und -verdrehungen" vornimmt und mit dem Buch "Rechtsextremismus in
Österreich nach 1945" ein Werk mit lediglich
"pseudowissenschaftlicher Aufmachung" herausgegeben hat.

Straffrei blieb auch die Feststellung, daß "die linke
Wühlarbeit"... "mit ihrem Gemisch aus Lüge, Fälschung und
Denunziation ... jene Sümpfe aus Lüge, Fälschung und Denunziation"
entstehen läßt, "die den Nährboden für Politikverdrossenheit,
Zynismus und Korruption abgeben und den Gemeinsinn des Bürgers
ersticken." Lediglich die Qualifikation des "DÖW" als "eiterndes
Geschwür, dasunser Land vergiftet" wurde als Wertungsexzeß eingestuft
und der AULA-Autor Univ.Doz. Dr. Friedrich Romig deswegen zu einer
Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Verurteilung beruft Doz. Dr. Romig
bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Mag. Ewald
Stadlerhat am 17. Juli 1998 in einer parlamentarischen Anfrage an
mehrere Bundesministerien diese Qualifikationen aufgelistet.

Der sogenannte wissenschaftliche Leiter des "DÖW", Dr. Wolfgang
Neugebauer, von Mag. Stadler in seiner parlamentarischen Anfrage
unter Berufung auf das Gerichtsurteil als "Denunziant" bezeichnet,
hat zu seiner eigenen Verteidigung heftig reagiert, der FPÖ
Manipulation vorgeworfen und erklärt, daß die genannten
Qualifikationen des "DÖW" lediglich "zulässige Werturteile" seien,
das Gericht aber keineswegs deren Richtigkeit bestätigt habe.

Nun ist es allerdings nicht so, daß in Österreich jeder überjeden
alles ungestraft sagen kann. Die österreichische Rechtsprechung hat
sich keineswegs über Nacht so geändert.

Was Neugebauer nämlich verschweigt, sind die Feststellungen des
Erstgerichtes und des Gerichtes letzter Instanz, wonach die genannten
Werturteile "auf im wesentlichen richtig wiedergegebener
Tatsachengrundlage basierende Werturteile" sind. Auch für die
Qualifikation der Anzeigetätigkeit des "DÖW" als "Denunziation" ist
laut Gericht "eine diskutable reale Grundlage für die Wertung"
gegeben. Sehr wohl sind in Österreich nach wie vor solche
Behauptungen als üble Nachrede strafbar, wenn keine
Tatsachengrundlagen für die Wertungen vorliegen.

Das Gericht hat festgestellt, daß im gegenständlichenFalle die
Tatsachengrundlagen sehr wohl vorliegen. So hat bereits das
Erstgericht in Hinblick auf den Vorwurf, das "DÖW" schaffe ein "Klima
des Gesinnungs- und Meinungsterror" und agiere als "Privat-Stasi" zu
Recht erkannt, daß dies "straflose Werturteile in Bezug auf eine
tatsächlich vorhandene und beweisbare Situation" sind.

Das Gericht letzter Instanz hat ebenfalls auf eine "unbestritten
gebliebene Sachverhaltsgrundlage über das Agieren des DÖW
"hingewiesen. Mehr ist dem Herrn Dr. Neugebauer samt seinem "DÖW"
nicht in das Stammbuch zu schreiben.

Die AULA-VerlagsGmbH, welcher der Herr Dr. Neugbauer mit einem
lächerlichen namentlich nicht gezeichneten "Gutachten" des "DÖW"
andie Staatspolizei seinerzeit die Beschlagnahme der Bezieherkartei
und die Belästigung der Bezieher durch staatspolizeiliche
Einvernahmen wegendes angeblichen Verdachtes der Täterschaft bei den
Briefbombenattentaten verschafft hatte, fordert die österreichische
Bundesregierung und die Gemeinde Wien dazu auf, ihre öffentlichen
Förderungen an das"DÖW" endlich einzustellen. Es geht nicht an, daß
Leute und Institutionen aus der Tasche der Steuerzahler mit Millionen
gefördert werden, denen man auf der Grundlage einer "tatsächlich
vorhandenen und beweisbaren Situation" derartige Vorwürfe machen
darf, wie das Gericht sie für zulässig erklärt hat.

Die AULA hat in ihrer jüngsten Ausgabe ausführlich zum
Prozeßausgang Stellung genommen. Jedermann kann sowohl diese Folge
als auch die Texte der gerichtlichen Urteile gegen Kostenersatz
(AULA-Verlag GmbH, Merangasse 13, 8010-Graz, Tel.: 0316-327009, Fax:
327009-73) anfordern. Der AULA-Verlag begrüßt eine weite Verbreitung
dieser juristisch fundierten Qualifikation des sogenannten "DÖW".
(Schluß)

Rückfragen an Dr. Alfred Windhager, Rechtsvertreter des AULA-Verlages

Flußgasse 15
4040 Linz
Tel.: 0732-73 20 45 Fax.: 0732-73 95 70

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel