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Gerichtsurteil: Vorwürfe gegen DÖW sind Werturteile auf Sachverhaltsgrundlage

AULA-Verlag: Öffentliche Hand soll Förderungen des "DÖW" einstellen

Wien (OTS) - Mit rechtskräftigem Urteil vom 4. Mai 1998 hat das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz zu Recht erkannt, daß in folgenden in der"AULA" veröffentlichten Bezeichnungen des sogenannten "Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes" (DÖW) kein Wertungsexzeß zusehen gewesen sei und diese daher straffrei blieben:

"Privat-Stasi"
"kommunistische Tarnorganisation"
"polypenartige Institution".

Ebenfalls straffrei blieb die Feststellung, daß das "DÖW" "linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer Gesellschaft" betreibe, eine "gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche Umfeld des Rechtsextremismus wiederbelebt", dabei "ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors" schaffe, eine Ausweitung des Widerstandsbegriffes "im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und -verdrehungen" vornimmt und mit dem Buch "Rechtsextremismus in Österreich nach 1945" ein Werk mit lediglich "pseudowissenschaftlicher Aufmachung" herausgegeben hat.

Straffrei blieb auch die Feststellung, daß "die linke Wühlarbeit"... "mit ihrem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation ... jene Sümpfe aus Lüge, Fälschung und Denunziation" entstehen läßt, "die den Nährboden für Politikverdrossenheit, Zynismus und Korruption abgeben und den Gemeinsinn des Bürgers ersticken." Lediglich die Qualifikation des "DÖW" als "eiterndes Geschwür, dasunser Land vergiftet" wurde als Wertungsexzeß eingestuft und der AULA-Autor Univ.Doz. Dr. Friedrich Romig deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Verurteilung beruft Doz. Dr. Romig bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Mag. Ewald Stadlerhat am 17. Juli 1998 in einer parlamentarischen Anfrage an mehrere Bundesministerien diese Qualifikationen aufgelistet.

Der sogenannte wissenschaftliche Leiter des "DÖW", Dr. Wolfgang Neugebauer, von Mag. Stadler in seiner parlamentarischen Anfrage unter Berufung auf das Gerichtsurteil als "Denunziant" bezeichnet, hat zu seiner eigenen Verteidigung heftig reagiert, der FPÖ Manipulation vorgeworfen und erklärt, daß die genannten Qualifikationen des "DÖW" lediglich "zulässige Werturteile" seien, das Gericht aber keineswegs deren Richtigkeit bestätigt habe.

Nun ist es allerdings nicht so, daß in Österreich jeder überjeden alles ungestraft sagen kann. Die österreichische Rechtsprechung hat sich keineswegs über Nacht so geändert.

Was Neugebauer nämlich verschweigt, sind die Feststellungen des Erstgerichtes und des Gerichtes letzter Instanz, wonach die genannten Werturteile "auf im wesentlichen richtig wiedergegebener Tatsachengrundlage basierende Werturteile" sind. Auch für die Qualifikation der Anzeigetätigkeit des "DÖW" als "Denunziation" ist laut Gericht "eine diskutable reale Grundlage für die Wertung" gegeben. Sehr wohl sind in Österreich nach wie vor solche Behauptungen als üble Nachrede strafbar, wenn keine Tatsachengrundlagen für die Wertungen vorliegen.

Das Gericht hat festgestellt, daß im gegenständlichenFalle die Tatsachengrundlagen sehr wohl vorliegen. So hat bereits das Erstgericht in Hinblick auf den Vorwurf, das "DÖW" schaffe ein "Klima des Gesinnungs- und Meinungsterror" und agiere als "Privat-Stasi" zu Recht erkannt, daß dies "straflose Werturteile in Bezug auf eine tatsächlich vorhandene und beweisbare Situation" sind.

Das Gericht letzter Instanz hat ebenfalls auf eine "unbestritten gebliebene Sachverhaltsgrundlage über das Agieren des DÖW "hingewiesen. Mehr ist dem Herrn Dr. Neugebauer samt seinem "DÖW" nicht in das Stammbuch zu schreiben.

Die AULA-VerlagsGmbH, welcher der Herr Dr. Neugbauer mit einem lächerlichen namentlich nicht gezeichneten "Gutachten" des "DÖW" andie Staatspolizei seinerzeit die Beschlagnahme der Bezieherkartei und die Belästigung der Bezieher durch staatspolizeiliche Einvernahmen wegendes angeblichen Verdachtes der Täterschaft bei den Briefbombenattentaten verschafft hatte, fordert die österreichische Bundesregierung und die Gemeinde Wien dazu auf, ihre öffentlichen Förderungen an das"DÖW" endlich einzustellen. Es geht nicht an, daß Leute und Institutionen aus der Tasche der Steuerzahler mit Millionen gefördert werden, denen man auf der Grundlage einer "tatsächlich vorhandenen und beweisbaren Situation" derartige Vorwürfe machen darf, wie das Gericht sie für zulässig erklärt hat.

Die AULA hat in ihrer jüngsten Ausgabe ausführlich zum Prozeßausgang Stellung genommen. Jedermann kann sowohl diese Folge als auch die Texte der gerichtlichen Urteile gegen Kostenersatz (AULA-Verlag GmbH, Merangasse 13, 8010-Graz, Tel.: 0316-327009, Fax:
327009-73) anfordern. Der AULA-Verlag begrüßt eine weite Verbreitung dieser juristisch fundierten Qualifikation des sogenannten "DÖW". (Schluß)

Rückfragen an Dr. Alfred Windhager, Rechtsvertreter des AULA-Verlages

Flußgasse 15
4040 Linz
Tel.: 0732-73 20 45 Fax.: 0732-73 95 70

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