• 17.07.1998, 11:44:26
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  • OTS0145

Internationaler Kunsthandelsverband CINOA ändert Statuten

Einstimmige Ablehnung des UNIDROIT auf der jüngsten Generalversammlung der CINOA in Stockholm

Wien (PWK) - Die in einigen Staaten drohende Ratifikation der
UNIDROIT Konvention hat die internationale Vereinigung der
Kunsthandelsverbände (CINOA) zur Änderung ihres Verhaltenskodex
veranlaßt. Selbstverständlich verlangt die CINOA weiterhin von allen
angeschlossenen Mitgliedern die peinlich genaue Einhaltung der
Gesetze ihrer Länder, aber die Empfehlung, den Handel mit Kunstwerken
zu unterlassen, die entgegen den Vorschriften ihrer Herkunftsländer
ausgeführt wurden, ist nun nicht mehr verpflichtend. Etwaige
strengere Normen einzelner nationaler Verbände bleiben von dieser
Lockerung unberührt. Dies wurde bei der Generalversammlung der CINOA,
die kürzlich in Stockholm stattgefunden hat, vereinbart. ****

Hintergrund dieser Änderung ist die Tatsache, daß einige
Entwicklungsländer mit unverständlichen Ausfuhrbestimmungen, die
jeglichen Kunstexport unabhängig von Provenienz, Wert und
Eigentumsverhältnissen verbieten, die Konvention ratifiziert haben.
Die CINOA bleibt bei ihrer einstimmigen Ablehnung des UNIDROIT, das
solche konfiskatorische Gesetze unterstützt, die Beweislast umkehrt
und die Verjährung auf 75 Jahre ausdehnt. "Zwar haben einige
europäische Regierungen UNIDROIT unterzeichnet, die Konvention wurde
aber bisher in noch keinem Parlament eines industrialisierten Landes
ratifiziert und die CINOA ist bestrebt, daß dies so bleibt", erklärt
Rudolf Otto, Spitzenfunktionär des Bundesgremiums Kunst und
Antiquitätenhandel in der Wirtschaftskammer Österreich und
gleichzeitig Präsident des Internationalen Dachverbandes.

Auch das Folgerecht und die Einfuhr- Umsatzsteuer auf Kunstwerke
lehnt die CINOA weiterhin ab. Die Engländer hätten, so Otto, mit
konkreten Zahlen nachgewiesen, wie schwer diese Steuer den Kunstmarkt
selbst bei dem bisher moderaten Satz von 2,5 Prozent geschädigt hat,
daß die Einnahmen des Fiskus daraus unerheblich sind und durch den
Verlust von Steuereinnahmen durch Schrumpfung des Geschäftsvolumens
bei weitem kompensiert werden. Die CINOA ersucht die Europäische
Union einstimmig, dem polnischen Beispiel zu folgen und die Einfuhr-
Umsatzsteuern auf Kunstwerke gänzlich abzuschaffen.

Ebenso zeigt die Erfahrung derjenigen Länder, die bereits ein
Folgerecht eingeführt haben, wie sehr ihre Kunstmärkte dadurch in
Mitleidenschaft gezogen wurden. "Daher geben wir allen Regierungen,
und speziell der EU in Brüssel zu bedenken, daß es im gemeinsamen
Interesse aller Beteiligten liegt, die Kunst zu fördern und nicht
ihre Verbreitung zu behindern", mahnt Otto. In einigen Ländern, wie
zum Beispiel in Österreich und in der Schweiz, wurden
Unterschriftenlisten der namhaftesten Künstler vorgelegt, die sich
gegen das Folgerecht aussprechen.

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung der jüngsten
Generalversammlung der CINOA war die Aufnahme drei weiterer
Mitgliedsverbände aus Italien, Norwegen und Polen. Die Konföderation
besteht nun aus 29 Verbänden von 24 verschiedenen Ländern mit mehr
als 5000 angeschlossenen Kunsthändlern.

Jos‚ Maria Ballester, Direktor für Kultur und Sport des
Europarats, betonte, daß die beste Voraussetzung für die Bewahrung
des kulturellen Erbes und die Förderung der Kunst ein blühender
Kunstmarkt seien. Der für beide Seiten nützliche Dialog zwischen dem
Europarat und der CINOA wird, so war man sich einig, mit Sicherheit
fortgesetzt.

Der CINOA-Preis 1998 in Höhe von 10.000 US-Dollar wurde an Maryan
Ainsworths Buch über Gerhard David verliehen, das im Herbst vom
Metropolitan Museum of Arts in New York publiziert wird. Der zweite
Preis ging an den Österreicher Robert Keil für sein Werk "Die
Portrait Miniaturen der Habsburger".
(Schluß) ebk
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Mag. Johann Varga
Tel: 50105 DW 3208

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