- 17.07.1998, 09:14:59
- /
- OTS0040
Klarstellung des Österreichischen Genossenschaftsverbandes zur sogenannten OÖ-Bankenaffäre
Wien (OTS) - Die ganze Angelegenheit ist ein Fall aus den Jahren
1995 und 1996, der von der Volksbank Grieskirchen bereits 1996
wirtschaftlich bereinigt wurde. Die strafrechtliche Aufarbeitung
durch die Justizbehörden erfolgt erst jetzt. Die Bank ist seit 1996
saniert und für sämtliche Risiken wurde Vorsorge getroffen. Sämtliche
Sparer können daher hundertprozentig beruhigt sein. Es ist im
Volksbanken-Sektor noch nie ein Sparer zu Schaden gekommen.
Die Vorfälle in der Volksbank Grieskirchen sind wirtschaftlich
keine aktuelle Angelegenheit. Darüberhinaus ist festzuhalten, daß für
alle jetzt angeblich "neu auftauchenden Fälle", die in Wirklichkeit
Fälle aus den Jahren 1995 und 1996 sind, bereits im Jahr 1996
vorgesorgt worden ist.
Im Bankgeschäft gehört es zur Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes, auch im Sinne eines effizienten Risikomanagements,
Vorsorgen zu bilden. Insgesamt bestehen für mögliche Ausfälle
Vorsorgen in der Höhe von rd. 240 Mio S. In dieser Summe ist die
Form-Technik und mit ihr zusammenhängende Firmen enthalten.
Wir haben bereits 1996 Konsequenzen gezogen, die Bank saniert und
sämtliche Risiken wertberichtigt. Der volksbankeneigene
Gemeinschaftsfonds, der für die finanzielle Unterstützung bei
Sanierungsmaßnahmen zuständig ist, hat rasch 197 Mio S zugeschossen.
Der weitere Anteil wurde von der Volksbank Grieskirchen aufgebracht.
Zu keiner Sekunde bestand daher ein Risiko für Sparer.
Die Chronik der Ereignisse belegt, daß es sich um einen alten Fall
handelt:
- Im Prüfbericht für das Jahr 1995 kritisierte der Österreichische
Genossenschaftsverband die "überzogene Risikopolitik" des Vorstandes.
- Aufgrund des Prüfberichtes wurden die Vorstände im Frühjahr 1996
von der Bankenaufsicht des Finanzministeriums vorgeladen. Es wurde
vereinbart, das Risiko zurückzufahren.
- Da sich die Vorstände nicht an die Vereinbarung hielten, hat sich
der Aufsichtsrat der Volksbank Grieskirchen, aufgrund des
Revisionsberichtes des Österreichischen Genossenschafftsverbandes, im
Oktober 1996 von den zwei Vorstandsmitgliedern und einem Prokuristen
getrennt.
- Unmittelbar nach der Trennung wurde die Generalversammlung der
Volksbank Grieskirchen einberufen. Ein neuer Vorstand wurde bestellt
und die Volksbank innerhalb kürzester Zeit durch die
volksbankeneigene Solidaritätseinrichtung mit 197 Mio S saniert.
Die Volksbank Grieskirchen wurde im Mai 1997 mit der Volksbank
Eferding fusioniert.
Die Volksbank Eferding-Grieskirchen ist eine starke Regionalbank
und verfügte per 31.12.1997 über Eigenmittel in der Höhe von 13,9 %
der gesetzlich vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage. Der Gesetzgeber
gibt 8 % vor.
Laut Bilanz 1997 beträgt die Ertragskraft der Bank 1 % der
Bilanzsumme und damit liegt Eferding-Grieskirchen deutlich über dem
gesamt österreichischen Bankenschnitt von 0,83 %. Für das
Geschäftsjahr 1997 schüttete die Bank eine Dividende von 8 % aus.
Die Volksbank Eferding-Grieskirchen ist in den starken
österreichischen Volksbanken-Verbund integriert. Der gesamte Verbund
hat Eigenmittel von 21 Milliarden S. Das entspricht 12,3 % der
Bemessungsgrundlage. Damit liegen die Volksbanken mehr als 50 % über
dem gesetzlich geforderten Wert. Allein mit dem sogenannten
Kernkapital, der hochwertigsten Form von Eigenmitteln, die 9,5 %
betragen, werden die Anforderungen des Bankwesengesetzes übertroffen.
Die Volksbanken weisen eine weit über dem Durchschnitt des
österreichischen Bankwesens liegende Ertragskraft auf. 1997
erreichten die Volksbanken ein Betriebsergebnis von nahezu 3
Milliarden, das entspricht 1,14 % der (durchschnittlichen)
Bilanzsumme.
Abschließend noch einige Worte zum Gemeinschaftsfonds, der
wesentlich zur raschen Sanierung beigetragen hat. Jede einzelne
österreichische Volksbank ist Mitglied des Gemeinschaftsfonds der
österreichischen Volksbanken. Der Zweck des Gemeinschaftsfonds ist
es, potentielle wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Volksbank zu
beheben und dadurch deren Funktionsfähigkeit zu erhalten sowie die
Interessen der Kunden, Mitglieder und Mitarbeiter zu schützen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben also alle
Volksbanken-Sparer den zusätzlichen Schutz durch den
Gemeinschaftsfonds. Eventuelle Schadensfälle wurden - obwohl kein
Rechtsanspruch besteht- von der Gemeinschaft aller österreichischen
Volksbanken getragen.
Es ist daher noch nie ein Sparer, auch über der gesetzlichen
Grenze von 260.000 S hinaus, zu Schaden gekommen.
Rückfragehinweis: ÖGV
Tel.Nr.01/313 28 DW 11
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS






