• 16.07.1998, 10:49:36
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  • OTS0085

ARBÖ: Moped oder Auto? - Leichtfahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit

ARBÖ beantwortet die häufigsten Fragen

Wien (ARBÖ) - Seit dem Inkrafttreten der 19. Novelle zum
Kraftfahrgesetz im August 1997 ist es möglich, in Österreich eine
neue Art von Kraftfahrzeugen - nämlich die sogenannten
"Leichtkraftfahrzeuge" - zum Verkehr zuzulassen. Diese
führerscheinfreien mehrspurigen Motorfahrräder mit der Optik und
der Innenausstattung eines Kleinwagens erfreuen sich zunehmender
Beliebtheit. Rund tausend Stück davon sind bereits in Österreich
zugelassen.

Die Tatsache, daß diese Fahrzeuge einerseits die Merkmale eines
Motorfahrrades, andererseits jene eines Personenkraftwagens
aufweisen, führt zu Unsicherheiten bei den Konsumenten. Der ARBÖ
faßt daher die Eckdaten zusammen:

Eigengewicht: ............ max. 350 kg
Höchstgeschwindigkeit: ... max. 45 km/h
Motorleistung: ........... max. 4 kW oder: Hubraum max. 50 ccm

Hinsichtlich der technischen Vorschriften unterliegen die
Leichtkraftfahrzeuge den Bestimmungen der zwei- bzw. dreirädrigen
Fahrzeuge ("Kleinkrafträder").

Die Kennzeichentafeln wurden unterschiedlich ausgegeben. Es
sind rote Kennzeichentafeln (wie für Motorfahrräder) und weiße
Kennzeichentafeln (wie für Personenkraftwagen) im Umlauf. Gemäß
einem entsprechenden Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr vom
April dieses Jahres ist bei der Zulassung den roten Kennzeichen
der Vorzug zu geben. Damit ist das Leichtfahrzeug optisch rasch
als solches erkennbar und kann nicht so leicht mit einem
Kleinwagen verwechselt werden.

Mag. Elisabeth Brugger-Brandau, volkswirtschaftliche Referentin
des ARBÖ: "Entsprechend der Optik als vierrädriges Fahrzeug und
somit als "Kraftwagen" erfolgt die Einstufung für die Kfz-
Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer
wie bei einem Personenkraftwagen. Haftpflichtversicherungsprämie
ist für die geringste kW-Klasse zu bezahlen, bei der
motorbezogenen Versicherungssteuer fällt ebenfalls nur der
Mindeststeuerbetrag in der Höhe von ATS 600,- jährlich bzw. ATS
55,- bei monatlicher Zahlungsweise an."
Auch Parkgebühren (Kurzparkzone, Parkpickerl) fallen an wie bei
einem Kraftwagen.

Von der Erfordernis einer Lenkberechtigung sind die Fahrzeuge
ausdrücklich ausgenommen. Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr muß
der Lenker jedoch den Mopedausweis besitzen.

Übrigens: Die ARBÖ-Mitgliedschaft kostet für
Leichtfahrzeugbesitzer nur günstige ATS 170,- pro Jahr!

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]

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