• 07.07.1998, 10:40:19
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  • OTS0067

Nach Scheitern der ASVG-Novelle: Ärztekammer erläßt Sozialtarife für standardisierten festen Zahnersatz (3)=

Wien (OTS) - Nachdem nun neuerlich die politischen
Verhandlungenüber die ASVG-Novelle gescheitert sind, erläßt
dieÖsterreichische Ärztekammer (ÖÄK) einseitig
sozialverträglicheTarife für die standardisierte Krone und anderen
festen Zahnersatz. Wie der Vizepräsident der ÖÄK und Zahnärztechef,
DDr. HannesWestermayer, dazu mitteilt, sei dies als konkrete Bemühung
derösterreichischen Zahnärzte zu verstehen,
zeitgemäßezahnmedizinische Leistungen auch einkommensschwächeren
Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. "Damit ist sichergestellt,daß
95 Prozent der österreichischen Bevölkerung nunmehr zu einerbilligen
Krone kommen und nicht nur fünf Prozent der Patienten
vonKassenambulatorien", so der Zahnärztechef.

Daß es den Krankenkassen primär nicht um eine
"sozialeTarifpolitik", sondern lediglich um den Ausbau ihrer
Machtposition durchErweiterung ihrer Ambulatorien gehe, zeige der
anhaltende Boykott der von der eigenen Gesundheitsministerin
entworfenen ASVG-Novelle durchGewerkschaftsvertreter im
parlamentarischen Sozialausschuß, meinteWestermayer.

Die Richttarife für festen Zahnersatz sind laut ÖÄKverbindlich.
Das leitet sich aus dem § 41 des geltendenÄrztegesetzes ab, der alle
Kammerangehörigen verpflichtet, die vonder Ärztekammer im Rahmen
ihres gesetzlichen Wirkungskreises gefaßten Beschlüsse zu befolgen,
sowie die in der Umlagenordnung undin der Beitragsordnung
festgesetzten Umlagen und Beiträge zu leisten.

Bekanntlich haben zuletzt Gewerkschaftsvertreter im
Parlamentversucht, die gesetzliche Verankerung privatmedizinischer
Leistungendurch Kassenambulatorien mit Übergangsregelungen für
bestehende Hausapotheken zu verknüpfen und damit eine Lösung zu
erzwingen, dieder Regierungsintention zuwider läuft. Die
Bundesregierung hat dieKrankenkassen und die Ärztekammer beauftragt,
bis Ende dieses Jahreseine gesamtvertragliche Lösung über die Kronen
und die Kassenambulatorien zu erzielen.

Die nunmehr von der ÖÄK einseitig erlassenen Richtlinien
werdennoch im Sommer und im Frühherbst von den zuständigen
Gremienbeschlossen werden. Sie sehen vor, daß die Standardkrone in
Hinkunft 6.200,-- mit einer Bandbreite von zehn Prozent statt bisher
8.220,--,das Brückenglied öS 5.500,- (Bandbreite 10 Prozent) statt
bisher7.400,-- kosten werden. Der Stiftaufbau ist, soweit medizinisch
notwendig, Kassenleistung, womit der Patient keine zusätzlichen
Kostenzu tragen hat. Lediglich gegossene Stifte sind
Privatleistungen, derRichttarif der Ärztekammer hiefür beträgt öS
2.060,--.(Fortsetzung)

Rückfragehinweis: Pressestelle der ÖsterreichischenÄrztekammer,
Tel.Nr. 01/512 44 86.

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAE/OTS

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