- 07.07.1998, 09:43:41
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ARBÖ: Was sich für "Brummi"-Lenker und die Feuerwehr ändert
Wichtige Informationen für C-Führerscheinbesitzer
Wien (ARBÖ) - Die Novelle zum Führerscheingesetz bringt einige
Änderungen für Führerscheinbesitzer der Klasse "C" (Kraftwagen mit
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg) mit
sich. Außerdem wird ein eigener Feuerwehrführerschein die
Tätigkeit und Einsatzbereitschaft der Florianijünger stärken.
Die Änderungen im Detail:
1. Führerscheinbesitzern, die das 45. Lebensjahr erreicht haben,
steht für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung zur
Verlängerung des C- Führerscheines eine Frist bis 31.10.2000 zur
Verfügung. ARBÖ-Experte Dipl.-Ing. Diether Wlaka: "Betroffen von
dieser Erleichterung durch die verlängerte Frist sind zirka
100.000 C-Führerscheinbesitzer."
2. Für die ärztliche Untersuchung bei einem Arzt für
Allgemeinmedizin sind ATS 350,- zu bezahlen. Zur Neuausstellung
des C-Scheines sind nun weder Gebühren noch Stempelmarken
erforderlich.
3. Für die Lenker von Feuerwehrfahrzeugen wird ein eigener
Feuerwehrführerschein geschaffen, der nach einer internen
Ausbildung das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen mit dem B-
Führerschein ermöglicht. Für diesen neuen Feuerwehrführerschein
gilt die 0,5-Promillegrenze, auch die beim C-Führerschein
vorgesehene Befristung auf jeweils fünf Jahre entfällt.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]
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