• 02.07.1998, 14:58:09
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  • OTS0172

Volksanwälte: Arbeitsgespräch mit Verwaltung=

Wien (OTS) - Bei einem Arbeitsgespräch mit leitenden Beamten
aller Bundesländer, Ministerien und sonstiger Behörden zu dem die
Volksanwaltschaft auch Herrn Staatssekretär Dr. Ruttensdorfer zu
einem Vortrag eingeladen hatte strich Volksanwalt Horst Schender
die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vom Kontrollorgan des
Nationalrates zum Bürgerservice für den hilfesuchenden Bürger
besonders heraus. ****

Schender betonte ausdrücklich, daß sich der mündige
Staatsbürger zu Recht auch von der Verwaltung eine
serviceorientierte Betreuung erwarten könne. In diesem Sinne
verstehe sich die Volksanwaltschaft auch als Vermittler oder
"Mediateur" zwischen dem Bürger und den Behörden. Schender setzte
sich mit Nachdruck dafür ein, daß die Ausgliederungen von
öffentlichen Aufgaben aus dem Budget nicht zur Eliminierung von
Bürgerrechten führen dürfen. Dem Bürger müsse die Möglichkeit
erhalten bleiben, über die Bundesbahn, die Bundesforste, die
Bundestheater oder etwa die Bundesmuseen bei der Volksanwaltschaft
Beschwerde zu führen.

Volksanwältin Messner sieht die Volksanwaltschaft auch als eine
klassische Serviceeinrichtung für jene, die aus in der Person
gelegenen Umständen, Informationsdefizite etc. Beratung und Hilfe
vor Ort nicht erhalten, mißverstehen oder auch gar nicht erst
ansprechen.

Im Bereich der Koordination und Abstimmung von
Hilfsmöglichkeiten für Menschen in finanziellen Krisen, bei Bedarf
an Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Unterbringung nach
Obdachlosigkeit etc. hat die Volksanwaltschaft eine
Dienstleistungsfunktion zu erfüllen, die nur durch enge
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erledigt werden kann.

Aus diesem Selbstverständnis ergeben sich konkrete Wünsche an
die Vollziehung als Reaktion auf Wahrnehmungen in
Prüfungsverfahren vor allem auf der Ebene der Bundesländer und
Gemeinden im Sozialbereich:

- Vorbringen bei der Volksanwaltschaft sind erforderlichenfalls
als Antrag zu werten.

- Auf spezielle Förderungsmöglichkeiten außerhalb der Hoheits-
und Privatwirtschaftsverwaltung soll von der Verwaltung
hingewiesen werden.

- Bei Einsatz von Formularen und sonstigen standardisierten
Informationen an Bürger muß auf die Verständlichkeit besonders
geachtet werden.

Es sind mehr Rückmeldungen aus der Verwaltung betreffend zu
komplizierte und mißzuverstehende Regelungen an die
Volksanwaltschaft gewünscht, denn so könnte im Rahmen der Berichte
an den Nationalrat und die Landtage verstärkt auf legistische
Mängel hingewiesen werden.

Effizient und bürgernah sollen Gesetze sein, so lautet auch die
Forderung von Volksanwältin Ingrid Korosec. Korosec sieht in
diesem Zusammenhang die Möglichkeit sich als Volksanwältin
einzubringen zweifach: Zum einen bereits bei den legistischen
Vorarbeiten. Hier ermunterte Korosec die Beamtenschaft,
Berührungsängste zu überwinden und auf die Erfahrungswerte der
Mitarbeiter der Volksanwaltschaft aus zigtausend Prüfverfahren
bereits im Stadium der Ausarbeitung des Entwurftextes
zurückzugreifen. Veremeidbar wäre so mach kurzfristige
Novellierung eines Gesetzes, die nicht nur vom Bürger finanziert
werden müsse, sondern auch die Verwaltung ungebührlich belaste.

Erneut forderte Korosec auch eine stärkere Einbindung der
Volksanwaltschaft in den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozeß.
Nicht aus Selbstzweck, sondern um die Interessen des Bürgers
gewahrt zu wissen, wünsche die Volksanwaltschaft das Recht, an den
jeweiligen Fachausschüssen beratend mitzuwirken. Wobei
klarzustellen ist, daß in den Willensbildungsprozeß
selbstverständlich nicht eingegriffen werde und die Entscheidung
letztendlich der gesetzgebenden Körperschaft vorbehalten bleibe,
wie Korosec hinzufügt.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit will Korosec forcieren. Und zwar
durchaus auch in dem Sinn, vermehrt Positivmeldungen über ein
rasches, unbürokratisches Verhalten einer Behörde zu bringen. Noch
mehr als bisher soll dadurch ein konstruktives Gesprächsklima
zwischen Bürger und Verwaltung gefestigt werden. Vorstellbar - so
Korosec - sei auch, jährlich den bürgerfreundlichsten Beamten zu
prämieren.

In seinem Referat ging auch Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer
auf die Bedeutung der Bürgernähe in einer modernen
serviceorientierten öffentlichen Verwaltung ein und dankte der
Volksanwaltschaft für ihre diesbezüglichen Bemühungen. Er stellte
das Konzept des "New Public Management" vor, unter dem eine neue
Regulierungskultur zu verstehen ist, womit den
Entscheidungsträgern mehr Verantwortung, aber auch mehr Freiheit
in den Entscheidungen übertragen werden soll. Überhaupt soll die
öffentliche Verwaltung die Grundlage für einen fairen Wettbewerb
in der Wirtschaft schaffen. Dazu stellte der Staatssekretär auch
die neuen Führungsinstrumente vor, wobei er den Einsatz modernster
Informationstechnologien, wie zB Internet-Anwendungen, vorstellte,
und er wies auch auf das Mitarbeitergespräch hin, daß nach dem
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1998 erstmals zwingend stattzufinden
hat und dem auch Teamarbeitsgespräche zu folgen haben.

In der Entwicklung des Rechtes der öffentlich Bediensteten wies
der Staatssekretär auf Vorarbeiten zur Schaffung eines neuen
Vertragsbedienstetenrechtes hin, womit eine Aufwertung dieser
Gruppe der öffentlich Bediensteten geplant ist. Darüber hinaus sei
beabsichtigt, auch eine leistungsgerechte Entlohnung im
öffentlichen Dienst herbeizuführen, womit eine Abgeltung der
tatsächlichen Leistung in einem bestimmten Zeitabschnitt
vorzusehen wäre.

Sowohl aus den Wortmeldungen der Volksanwälte als auch aus dem
Referat des Herrn Staatssekretärs ergaben sich Diskussionspunkte,
zu denen die Teilnehmer ausführlich Stellung genommen haben.
Abschließend stellten die Volksanwälte fest, daß dieser
Gedankenaustausch mit den geprüften Institutionen als erfolgreich
zu bezeichnen ist. Eine weitere Veranstaltung dieser Art wird im
Abstand von zwei Jahren wieder erfolgen.

Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft

VA HR Mag. Messner
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/121

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA/OTS

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