- 29.06.1998, 13:36:19
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- OTS0144
Schaffung eines neuen Postmonopoles
Wien (OTS) - Nach der Beschlußfassung des Parlamentes, das
Telekommunikationsgesetz im § 125 Abs.3 TKG abzuändern um der
Mobilkom noch mehr Frequenzen als die bisher gesetzlich festgelegten
5 MHz im DCS-1800 Band zu ermöglichen, wird die Mobilkom mehrfach
gefördert.
Anstatt der seit 6 Monaten ausständigen Ausschreibung eines
vierten unabhängigen GSM Netzes, soll die Mobilkom nun die
Möglichkeit erhalten ein neues breitbandiges GSM-Netz im 1800 MHz
Band zu bauen.
Die im Gesetz vorgeschriebene Sperrfrist von 3 Jahre bei der
Zuweisungvon DCS-1800 Frequenzen an die Mobilkom soll anscheinend
aufgrund einer äußerst bedenklichen Mahmoud-Studie und aufgrund
bedenklichem juristischen Vorgehen zum wirtschaftlichen Nachteil der
anderen Mobilfunkbetreiber gebrochen werden. Die Schaffung eines
neuen Postmonopoles im "Dual-Band-Betrieb" GSM900-DCS1800 wird dabei
anscheinend als unerhebliches Abfallprodukt betrachtet.
Durch eine Verpflichtung der bestehenden Netzbetreiber zum
"National Roaming" mit den beiden DCS-1800 Anbietern würden alle vier
GSM-Mobilfunknetze besser ausgelastet sein. Der Antennenwald würde
nicht, neben den folgenden fünf Netzen D-Netz, A1-Netz, max.mobil.,
Connect Austria (in Bau), 2. DCS-Netz (im Behördenverfahren), durch
den Bau eines sechsten Mobilfunknetzes durch die Mobilkom vergrößert
werden.
Die "Prof. Mahmoud" Studie, nach deren Ausführungen bei heutiger
Teilnehmerzahl das A1-Netz schon zusammengebrochen sein müßte, wurde
vom "Post"-Ministerium beauftragt, obwohl diese Studie auch nach
Aussagen vom unabhängigen Regulator vom Regulator selbst zu vergeben
sei und auch zu bezahlen sei (siehe auch Die Presse vom 20.9.1997).
Diese Mahmoud Studie ist seit April 1998 fertiggestellt und wurde bis
heute nur auszugsweise veröffentlicht. Diese Geheimhaltung in einer
so wichtigen Grundsatzfrage ist nicht im Sinne des
Telekommunikationsgesetz vorgesehen und hat wohl einen besonderen
"inner-österreichischen" Grund.
Die Frequenzanträge der Mobilkom und von TriCoTel müssen endlich
nach mehr als 6 Monaten, es besteht bereits ein Fristenverzug nach
allgemeinen Verwaltungsgesetz und nach TKG, entschieden werden. Der
Mobilkom Antrag müßte unseres Erachtens aufgrund fehlender
Voraussetzungen negativ beschieden werden, der Antrag auf
Ausschreibung einer neuen DCS-1800 Konzession müßte gemäß TKG positiv
entschieden werden.
Die Beschlußfassung dazu soll am 3.Juli 98 in der Sitzung der
Telekom Control Kommission fallen.
Rückfragehinweis: GF TriCoTel
Mag. Marschall,
Tel.: 01 / 815 2468 - 0
e-mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Bewerber um die 4. Mobilfunklizenz
finden Sie unter http://www.tricotel.at/ .
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