- 29.06.1998, 10:19:45
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"Geschenkte" GSM-Telefone sind nicht immer ein "Geschenk"
Elektrohandel mahnt zur Vorsicht und empfielt Information und Beratung im Fachgeschäft
Wien (PWK) - Immer öfter werden in letzter Zeit GSM-Telefone von
Handelsfirmen oder Zeitschriften an Verbraucher "verschenkt". "Neben
einem klaren und auch schon durchjudizierten Verstoß gegen das Gesetz
wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) werden hier breite
Konsumentenkreise in nicht unbeträchtlichem Ausmaß getäuscht",
kritisiert Wolfgang Krejcik, Vorsteher des Bundesgremiums
Elektrohandel in der Wirtschaftskammer Österreich. ****
Denn die Übergabe des geschenkten Produkts erfolgt erst dann, wenn
vom Beschenkten ein rechtsgültiger Vertrag mit einem Netzbetreiber
unterschrieben wurde. Dieser Vertrag verpflichtet den Konsumenten,
neben den Freischaltkosten auch eine monatliche Grundgebühr, z.B.
über mindestens 12 Monate, an den Netzbetreiber zu zahlen, unabhängig
ob nun telefoniert wird oder nicht. Oft übersteigen diese fix zu
zahlenden Beträge im hohen Ausmaß den Warenwert der geschenkten Ware.
So bietet etwa zur Zeit ein Foto-Filialist eine
Freissprecheinrichtung im Wert von 990 Schilling kostenlos an, wenn
der Konsument einen GSM-Vertrag zu Mindestkosten in Höhe von ca.
1.600 Schilling abschließt.
Das Bundesgremium wird daher weiterhin solche Fälle aufgreifen -
nicht zuletzt um das Schutzbedürfnis der Konsumenten abzudecken.
Durch sorgfältige Beratung sowie sorgfältige Wahl der richtigen
Netzbetreiber mit dem richtigen Tarif kann der Konsument hohe Summen
sparen. "Der österreichische Elektrohandel mit seinen geschulten
Verkäufern und mit dem mit Abstand größten Marktanteil kommt dieser
wichtigen Aufgabe gerne nach", betont Krejcik.
(Schluß) ebk
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Manfred Kandelhart
Tel: 50105 DW 3352
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