• 19.06.1998, 12:36:54
  • /
  • OTS0165

EU-Marktordnung: Vor Entscheidung im Bananenstreit

Bananenpreise seit 94 nahezu verdreifacht - Handel fordert einheitliches, wettbewerbsneutrales Zolltarif-System

Wien (PWK) - Die EU-Marktordnung für Bananen hat in den letzten
Jahren zu Turbulenzen bei den Vermarktern und zu empfindlichen
Preissteigerungen für die Verbraucher geführt. Sie muß aufgrund der
Verurteilung der Europäischen Union durch die Welt-
Handelsorganisation (WTO) noch in diesem Jahr in ihren Kernpunkten
abgeändert werden. Der österreichische Handel, der im Zuge des EU-
Beitritts Österreichs die Bananenmarktordnung übernehmen mußte, hat
sich immer gegen das bürokratische und wettbewerbsverzerrende
Quotensystem ausgesprochen. ****

Zum Schutze der auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähigen
Bananenproduktion auf französischen Übersee-Departements sowie in den
früheren Kolonien wird die Einfuhr qualitativ hochwertiger und
zugleich preiswerter Bananen aus Lateinamerika (,Dollar-Bananen")
rigoros eingeschränkt und einem kaum noch durchschaubaren
Lizenzsystem unterworfen.

Das Hauptproblem sieht Ruggiero Rizzi, stellvertretender
Bundesgremialvorsteher des Landesproduktenhandels darin, daß den
traditionellen Einfuhren von Dollar-Bananen jährlich ein Drittel
ihrer Einfuhrmenge entzogen und auf die Vermarkter von EU-Bananen
übertragen wird. Von diesen müssen die Dollar-Bananen-Vermarkter, die
zur Versorgung ihrer Kunden auf die Mengen angewiesen sind, die
entsprechenden Einfuhrlizenzen teuer einkaufen. "Die Folge sind
Wettbewerbsnachteile auf dem Markt und empfindliche
Preissteigerungen", erklärt Rizzi. Die Preise für Bananen haben sich
seit 1994 nahezu verdreifacht.

Das Bundesgremium des Landesproduktenhandels hat sich daher gegen
das bestehende Quotensystem ausgesprochen und ein einheitliches,
wettbewerbsneutrales Zolltarif-System (unbeschränkte Einfuhr mit
festgelegten Zollsätzen) gefordert. Die Forderung nach diesem
,Tariff-only"-Modell ist nicht nur von Österreich, sondern auch von
anderen Mitgliedstaaten der EU erhoben worden (Deutschland, Schweden,
Dänemark, Belgien, Niederlande und Luxemburg).

Der EU-Agrarministerrat wird sich ab dem 22. Juni 1998 mit der
Neuregelung der Bananenmarktordnung befassen. Es ist zu befürchten,
daß eine Entscheidung auf Basis des Vorschlags der Europäischen
Kommission getroffen wird, der nur eine kosmetische Korrektur der
bestehenden Quotenregelung enthält und die protektionistische
Grundtendenz unverändert beibehalten wird. Der Vorschlag sieht sogar
eine weitere Kontingentaufteilung mit teilweise noch höheren
Zollsätzen vor.

Weiters kritisiert Rizzi, daß trotz Verurteilung durch die WTO der
Kommissionsvorschlag überhaupt keine konkrete Regelung für die
Lizenzvergabe beinhaltet. Es sei daher neuerlich eine
diskriminierende Behandlung der heimischen Importbetriebe sowie auch
eine Schlechterstellung der österreichischen Konsumenten zu
befürchten. Der österreichische Handel hat wiederholt seine
Vorstellungen beim Landwirtschaftsminister deponiert und hofft auf
eine WTO-konforme und liberale Gestaltung der Bananenmarktordnung.
(Schluß) ebk
Rückfragehinweis: Mag. Richard Franta

Wirtschaftskammer Österreich
Tel: 50105 DW 3001

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel