• 14.06.1998, 09:00:00
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  • OTS0012

Klagsdrohung durch FPÖ-Polizisten: LIF-Smoliner schickt Sachverhaltsdarstellung an Sika

"Begründeter Verdacht der Dienstpflichtverletzung!"

Wien (OTS) Der liberale Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco
Smoliner hat am Freitag eine Sachverhaltsschilderung an den
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Innenministerium,
Mag. Michael Sika, übermittelt. In dem als offener Brief verfaßten
Schreiben wird dem höchsten Polizisten Österreichs "formell"
mitgeteilt, daß der Vorsitzende der freiheitlichen Gewerkschaft FGÖ,
der Wiener Polizist Josef Kleindienst, mit seiner Ankündigung,
BeschwerdeführerInnen gegen die Polizei ungeprüft zu verklagen,
möglicherweise seine Dienstpflichten als Polizeibeamter verletzt
hat.

Dazu Smoliner: "Auch ein bei vollen Bezügen dienstfreigestellter
FPÖ-Personalvertreter Kleindienst unterliegt als Polizist dem
Beamtendienstrechtsgesetz. Nach dem Gesetz hat er in seinem gesamten
Verhalten darauf zu achten, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in
die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten
bleibt. Kleindienst hat deutlich gemacht, daß er nicht willens ist,
BeschwerdeführerInnen unparteiisch gegenüberzutreten. Das zerstört
das notwendige Vertrauen der Allgemeinheit und fügt dem Ruf der
Exekutive massiven Schaden zu. Wir verlangen im Interesse der
breiten Mehrheit korrekter BeamtInnen eine Disziplinaruntersuchung
gegen Bezirksinpektor Kleindienst."

Der Brief an Generaldirektor Sika im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Generaldirektor!

Die Äußerungen eines Beamten der Bundespolizeidirektion Wien und die
Medienberichterstattung darüber veranlassen mich, Ihnen folgenden
Sachverhalt formell zur Kenntnis zu bringen:
1. Am Mittwoch, den 27. Mai 1998, nach 10.00 Uhr im Wiener Café
Landtmann hat der Vorsitzende der Freien Gewerkschaft Österreichs -
FGÖ, Herr Bezirksinspektor Josef Kleindienst, Beamter der
Bundespolizeidirektion Wien, Generalinspektorat der
Sicherheitswache, in einer Pressekonferenz angekündigt, Beschwerden
von "Gesetzes-brechern und Straftätern" gegen Mitglieder der neu
gegründeten Freien Exe-kutivgewerkschaft - FEG ungeprüft mit
zivilrechtlicher Klage beantwortet werden sollen. Laut Zitat der
Presseaussendung vom 27. Mai (APA0265, 12:26 Uhr) will BezInsp.
Kleindienst damit vor allem dem "linken Vorwurf" der "Prügelpolizei"
entgegentreten.
2. Diese Aussagen wurden in der Nachrichtensendung ZIB 3 in der
Nacht von 27. auf 28. Mai von Ihm in einem Live-Interview wiederholt
und bekräftigt.
3. In einer Presseaussendung vom 29. Mai 1998, (OTS 0183, 12:35 Uhr)
äußert sich BezInsp Kleindienst wörtlich: "(...) Unser
gewerkschaftliches Angebot richtet sich in erster Linie gegen
Kriminelle, die es sich zur Angewohnheit gemacht haben, absurde
Dienstvorschriften und Gesetzeslücken zu nützen, um durch haltlose
Beschwerden Polizisten, Gendarmen und Kriminalbeamte in ihrer Arbeit
zu behindern. (...)".
4. In der Presseaussendung vom 3. Juni 1998 (APA0206, 11.28 Uhr)
wird BezInsp. Kleindienst zitiert, die FEG wolle mit diesem "aktiven
Rechtsschutz" die Exekutive vor "systematisch" von "Kriminellen"
eingebrachten Beschwerden schützen.
Der § 43 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 normiert, daß der
Beamte "in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat,
daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung
seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt."
Die Aussagen und Aussendungen des Herrn BezInsp Kleindienst haben
eine Fülle von Reaktionen in der medialen Berichterstattung
ausgelöst. Berichte unter Schlagzeilen wie "FP-Gewerkschaft droht
Bürgern" (Die Presse, 28.5.), "Wer sich beschwert wird geklagt" (Der
Standard, Salzburger Nachrichten, 28.5., Kleine Zeitung 29.5.),
"Bald 'Maulkorb-Erlaß für Bürger'?" (Wiener Zeitung, 29.5.),
"Polizei-Opfer sollen schweigen" (Kurier, 31.5.) oder "Gefährlich
Immun" (Der Standard, 10.6.) sind geeignet, das Vertrauen der
Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben
nicht nur des Herrn Bezirksinspektor Kleindienst, sondern der
Exekutive insgesamt zu erschüttern.
Zu den dienstlichen Aufgaben des BezInsp Kleindienst als Dienst- und
Fachvorvorgesetzter gehört auch die Entgegennahme von Beschwerden
gegen ExekutivbeamtInnen. Der Beamte hat öffentlich, wiederholt und
schlüssig demonstriert, daß er weder in der Lage noch willens ist,
diese dienstliche Tätigkeit unvoreingenommen zu erfüllen. Auch die
pauschale Abqualifizierung von BeschwerdeführerInnen als
"Kriminelle" und "Gesetzesbrecher" lassen den Schluß auf eine nicht
unparteiische Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeiten zu. Die
Tatsache, daß Herr BezInsp Kleindienst vorübergehend als
Personalvertreter dienstfreigestellt ist, ist dabei nicht relevant.
Herr BezInsp Kleindienst steht somit im dringenden Verdacht, seine
Dienstpflichten als Sicherheitswachebeamter öffentlich und
wiederholt verletzt zu haben. Ich ersuche Sie, werter Herr
Generaldirektor, die dienstrechtlich vorgesehenen Erhebungen
einzuleiten.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen

Marco Smoliner

(Schluß)

Rückfragehinweis: Liberales Forum - Landtagsklub Wien

Pressestelle
Tel.: 0664/260 13 23

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