• 10.06.1998, 11:43:10
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  • OTS0119

Korosec: Der Fairneß zum Durchbruch verholfen!=

Wien (OTS) - Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei.
Dazwischen liegt nicht selten ein langer, beschwerlicher Weg. Eine
Wienerin hat ihn beschritten. Volksanwältin Korosec hat ihr dabei
geholfen. Und erwirkt, daß die Gemeinde Deutsch Jahrndorf der
Pensionistin 6000 Schilling zurückzahlt. Geliehenes Geld,
wohlgemerkt. Darüber ist man sich nun allseits einig. ****

Solidarität gefragt

Mitte der Achtzigerjahre beschloß der Gemeinderat der Gemeinde
Deutsch-Jahrndorf (politischer Bezirk: Neusiedl am See) einen
Zubau am örtlichen Friedhof zu errichten. Eine Aufbahrungshalle
solle es sein und da es der Gemeinde an Geld mangle, wende man
sich mit der Bitte an die ortsansässige Bevölkerung den Bau
vorzufinanzieren. 3000 Schilling pro Person wären zu beangaben.
Sie würden im Falle einer Inanspruchnahme der Halle auf eine zu
entrichtende Gebühr angerechnet. Nur so könne eine ansonsten
"nicht zu verantwortende Summe" gerecht aufgeteilt werden.

Wie viele ältere Mitbürger hatte auch die Beschwerdeführerin
Einsehen mit der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde.
Sie zahlte für sich und ihren Mann. Jahre später allerdings
übersiedelte das Ehepaar nach Wien. Wenig später verstarb der
Mann. Er wurde auf Wunsch der Familie in der Bundeshauptstadt
beigesetzt. Für die betagte Frau ist es mittlerweile Gewißheit,
daß auch sie hier ihren Lebensabend in der häuslichen Pflege ihrer
Tochter verbringen wird. Ihre letzte Ruhe möchte sie neben ihrem
Mann finden.

Rückzahlung ausgeschlossen?

Was also lag näher, als das ursprünglich in Erwartung einer
Gegenleistung Gezahlte zurückzufordern. "Leistungskondiktion"
heißt dies in der Fachsprache unseres Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches. Sichergestellt werden soll dadurch, daß niemand
ungerechtfertigt bereichert ist. Die Gemeinde Deutsch-Jahrndorf
sah dies anders. Die Vorauszahlung sei eine Schenkung, so
argumentierten die Gemeindeväter. Und was geschenkt sei, könne man
nicht zurückverlangen. Im übrigen stünde der Beschwerdeführerin
die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges frei.

Volksanwältin Korosec verhilft Bürgerin zu ihrem Recht

Volksanwältin Ingrid Korosec sah dies anders. Sie legte der
Gemeinde Deutsch Jahrndorf unter detaillierter Aufbereitung der
Rechtslage eine rasche, außergerichtliche Schadloshaltung dringend
nahe. Auch im Interesse der Gemeinde, wie Volksanwältin Korosec
hinzufügte. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat nunmehr
nachgekommen. Doch nicht nur das Geborgte wurde zurückbezahlt. Die
Gemeinde hat auch gleich obendrein eine von der Volksanwaltschaft
aufgezeigte Gleichheitswidrigkeit aus der geltenden
Friedhofsordnung eliminiert. Umfassend wurde sohin die Rechtslage
bereinigt. Dementsprechend zufrieden zeigt sich auch Volksanwältin
Ingrid Korosec mit dem Ausgang des gegenständlichen
Prüfverfahrens.

Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft

VA Ingrid Korosec
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/131

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA/OTS

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