- 09.06.1998, 13:03:19
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- OTS0177
Semmering-Tunnel: Bescheid der BH bestätigt
Bauer: Naturschutz hätte mehr berücksichtigt werden müssen
St.Pölten (NLK) - Die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft
Neunkirchen vom 10. Februar als I. Instanz im
naturschutzrechtlichen Verfahren zum Bau des Semmeringbasistunnels
wurde heute von der NÖ Landesregierung als II. Instanz bestätigt.
Landesrat Dr. Hannes Bauer hatte zuvor über das Berufungsverfahren
über die Hochleistungsstrecke Gloggnitz - Mürzzuschlag für den
niederösterreichischen, im Landschaftsschutzgebiet gelegenen
Bereich zwischen Kilometer 76,963 bis 93,673, entschieden. Der
entsprechende Bescheid wurde dem Anwalt der HL-AG zugeleitet. Der
Weg der HL-AG zum Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ist
damit frei. "Hauptsächlicher Grund für diese Entscheidung sei die
Gefährdung des Wasserhaushaltes in der Region. Man hätte von
Anfang an mehr auf den Naturschutz Rücksicht nehmen müssen",
betonte Bauer. Beim vorliegenden Projekt sei hauptsächlich das
Verkehrswesen, nicht aber der Naturschutz von der HL-AG
berücksichtigt worden. Der HL-AG stehe es natürlich frei, ein
weiteres Projekt, das dem Naturschutz Rechnung trage,
einzureichen. Bauer: "Österreich braucht eine starke und
leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung, um den Wirtschaftsstandort zu
sichern." Andere Varianten zum Tunnel würden derzeit von Experten
geprüft.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/200/2172
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