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Mörfelden-Walldorf/Hessen (ots-Ad hoc-Service) -
Der Aufsichtsrat der Garny AG hat in seiner Sitzung am 29.5.1998
tiefgreifenden Veränderungen der Gruppen-Struktur zugestimmt, die der
Hauptversammlung am 24.7.1998 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die seit langem verlustbringende Tochtergesellschaft Garny
Sicherheitstechnik GmbH, die im Geschäftsjahr 97/98 mit einem
Aussenumsatz von 59 Mio DM noch 22% des Gruppenumsatzes gestellt hat,
soll mit Wirkung ab dem 1.4.1998 einschließlich der Namens und
Markenrechte "Garny" an die Rosengrens-Gruppe, eine
Tochtergesellschaft der schwedischen Gunnebo-Gruppe, Göteborg,
verkauft werden. Gunnebo ist mit Rosengrens international auf
Sicherheitstechnik fokussiert und erarbeitet weltweit mit rund 3.200
Mitarbeitern einen Umsatz von umgerechnet etwa 850 Mio DM.
Die Garny AG hat für den erwarteten Abgangsverlust von rund 7,7
Mio DM im Abschluss zum 31.3.1998, über den bereits Anfang Mai 1998
berichtet wurde, mit einer Wertberichtigung in Höhe von 7,0 Mio DM
weitgehend vorgesorgt. Die De La Rue Garny GmbH soll zusammen mit der
plan object GmbH, mit der sie praktisch eine strategische Einheit
bildet, von der Garny AG an ihren Mehrheitsgesellschafter, die De La
Rue Systems GmbH, verkauft werden, um den Fortbestand der
Gesellschaften und der damit verbundenen Arbeitsplätze langfristig zu
sichern.
Der von De La Rue Systems GmbH für beide Gesellschaften zu
zahlende Kaufpreis soll rund 41,7 Mio DM betragen und ist von Price
Waterhouse aufgrund eines Ertragswertgutachtens berechnet worden,
damit ein marktgerechtes Entgeld für die Gesellschaft sichergestellt
ist. In der Garny AG fällt daraus ein Buchgewinn von rund 35,9 Mio DM
an, der infolge von Verlustvorträgen keine steuerliche Belastung
bringt. Aus heutiger Sicht ist beabsichtigt, im nächsten Jahr eine
Sonderausschüttung vorzunehmen.
Die Garny AG soll unter entsprechender Namensänderung als
Immobilienverwaltungsgesellschaft fortgeführt werden und ihre
Liegenschaften langfristig an die bisherigen Nutzer vermieten. Die
Verkaufsverträge und die notwendigen Satzungsänderungen werden der
kommenden Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der
Vertrag mit der Rosengrens-Gruppe muß auch noch vom Bundeskartellamt
genehmigt werden. Der Vorstand wird das Gesamtkonzept in der
Bilanzpressekonferenz am 3.6.1998 ausführlich darstellen.
Ende der Mitteilung
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