• 27.05.1998, 10:02:15
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  • OTS0062

Wien (OTS) - Krankenversicherungsabkommen mit Mazedonien in Kraft=

Am 1. April 1998 ist das österreich-mazedonische Abkommen über
soziale Sicherheit in Kraft getreten. Das neue Abkommen über
soziale Sicherheit zwischen Österreich und Slowenien wurde mit 1.
Mai 1998 wirksam. Das im Verhältnis zu Mazedonien anzuwendende
österreichisch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen wurde zum
30. September 1996, jenes mit Slowenien zum 31. Dezember 1996
wegen der Neuregelung der Familienbeihilfe gekündigt. Die neuen
Abkommen erfassen die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
sowie das Arbeitslosengeld.***

Aufgrund der Einigung mit den beiden Vertragsstaaten ist
sichergestellt, daß österreichische Urlauber, die in Mazedonien
bzw. Slowenien Leistungen der dortigen Krankenversicherung
benötigen, ärztliche Hilfe, Medikamente und auch Spitalspflege auf
Kosten des zuständigen österreichischen
Krankenversicherungsträgers in Anspruch nehmen können, wenn sie
den zwischenstaatlichen Betreuungsschein in eine im jeweiligen
Vertragsstaat gültige Anspruchsberechtigung umtauschen. Der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
empfiehlt daher allen Auslandsreisenden, wie bisher,
Betreuungsscheine mitzunehmen.

äDie Einigung bringt vor allem in der Pensionsversicherung einen
lückenlosen Schutz der Betroffenen", erklärt der stellvertretende
Generaldirektor des Hauptverbandes Mag. Norbert Vanas. Da die
neuen Abkommen rückwirkend angewandt würden, könnten
beispielsweise auch in jenen Fällen, in denen der Anspruch auf
Pension erst durch das Zusammenrechnen der Versicherungszeiten in
Österreich und den angesprochenen Vertragsstaaten entsteht, wieder
österreichische Pensionen gewährt werden.

Rückfragehinweise:Pressestelle des Hauptverbandes der öst.
Sozialversicherungsträger
Mag. Andrea Rogy, Tel.: 01 - 71132 - 1123

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