- 18.05.1998, 16:21:49
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WKÖ: Zuerst EU-Erweiterung, dann Transatlantischer Marktplatz
Beseitigung der technischen Handelshemmnisse EU/USA sehr zu begrüßen - Bedenken bei Freihandel für Dienstleistungen
Wien (PWK) - Die Wirtschaftskammer Österreich bringt dem Vorschlag
der EU-Kommission, gemeinsam mit den USA einen "Neuen
Transatlantischen Marktplatz" (NTMA) auszuhandeln, großes Interesse
entgegen, erklärte Walter Ertl, Leiter der Abteilung für
Integrations- und Handelspolitik, vor Journalisten. Wegen der
Bedeutung der USA als Handels- und Wirtschaftspartner würde ein
derartiges Abkommen große Auswirkungen auf die österreichische
Wirtschaft haben. Die WKÖ hat ihre Stellungnahme zu dem
Kommissionsvorschlag der Regierung vorgelegt. ****
Sehr zu begrüßen sei die geplante Beseitigung der technischen
Handelshemmnisse zwischen EU und USA, sagte Ertl. Diesem Punkt komme
besondere Bedeutung zu, da nicht-tarifäre Hemmnisse wie
unterschiedliche Standards, Normen oder technische Vorschriften oft
eine entscheidende Rolle im Welthandel spielen.
Für den Vorschlag der Kommission, die Industriezölle bis 2010
abzubauen, bringe die WKÖ grundsätzlich Verständnis auf, allerdings
mit gewissen Bedenken, so Ertl. Die EU-Zölle würden keinen wirklichen
Marktschutz bieten, sie hätten eher einen psychologischen Wert auch
als Instrument der Begünstigung für einzelne Handelspartner. Ein
weltweiter Zollabbau würde daher zu einer Aushöhlung der
Freihandelsvereinbarungen der EU führen. Wichtig sei es, von den
Schwellenländern einen Abbau der Zölle zu erreichen. Die
Zollabbauverhandlungen sollen daher im Rahmen der WTO (World Trade
Organization) unter Führung von EU und USA stattfinden.
Zum Thema "Freihandelszone für Dienstleistungen" fordert die WKÖ
die Erstellung von spezifischen Studien: Es müsse zuerst geklärt
werden, welche Chancen der Freihandel den europäischen Dienstleistern
auf dem US-Markt brächte und umgekehrt, erläutert Ertl. Zu
berücksichtigen seien auch die allfälligen Folgen auf andere
bilaterale Abkommen der EU, namentlich auf jene mit den
Erweiterungsländern oder mit der Türkei. Diese Länder könnten die
Vereinbarung eines Dienstleistungsfreihandels mit den USA oder mit
Mexiko als Affront betrachten, wenn ihnen ein solches Abkommen nicht
gewährt werde. Aus Sicht der WKÖ sollte daher zuerst die EU-
Erweiterung verwirklicht werden und erst dann ein Freihandelsabkommen
für Dienstleistungen in Kraft treten.
Nicht zuletzt sollte bei der Wahl des Zeitpunkts für die
Verhandlungen zum NTMA auch auf die Verhandlungskapazität der EU
Bedacht genommen werden, die derzeit durch Erweiterung, Euro und
Binnenmarkt stark in Anspruch genommen sei, meinte Ertl.
(Schluß) rl
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Walter Ertl
Tel: 50105-4316
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