• 12.05.1998, 09:58:27
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  • OTS0056

Gewerbeverein: Arbeitnehmerschutz: Die Kosten zahlt immer der Arbeitgeber=

Wien (OTS) - Wie eine tibetanische Gebetsmühle wiederholt sich ein
Satz in der ArbeitnehmerInnen-Schutzbestimmungen: "Die Kosten zahlt
der Arbeitgeber".

Beispiel: Brille

Es ist allgemein bekannt, daß sich die Nahsehleistung
(Akkomodation) mit zunehmendem Alter reduziert. ("Die langen Hände
beim Lesen eines Schriftstückes") Aber auch der Fernbereich wird nur
mehr unscharf wahrgenommen.

Menschen zwischen 45 und 50 müssen damit rechnen, sich eine Brille
zu kaufen, um ihr tägliches Leben sicher abzuwickeln.

Die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen gehen davon aus, daß
Brillen bis hin zu Multifokalgläsern (Kosten um die 6000,--) dem
Bildschirmbereich zuzuordnen sind; und dann zahlt - siehe oben - der
Arbeitgeber.

Jede Brille war auch bisher Arbeitsmittel - von der
Sozialversicherung - allenfalls und fast immer zum Großteil vom
Betroffenen bezahlt.

+ Kein Kurz - oder Weitsichtiger kann seinen Beruf ohne Brille
ausüben.

+ Der sogenannte "Altersweitsichtige" hat bisher ebenso ohne Probleme
seinen Kostenzuschuß der Krankenkasse für seine Lesebrille, welche er
auch im Büro brauchte, erhalten.

+ Der Bildschirm gehört bereits zum täglichen Leben - es soll sogar
welche in privaten Haushalten geben! - spezielles Arbeitsmittel ist
er bestimmt nicht mehr.

+ Die Krankenversicherung entwickelt sich - auch Dank der
Arbeitgeberbeiträge zu einer Bank mit angeschlossener kleiner
Versicherungsabteilung: Aber es gilt der Stehsatz: "Die Kosten sind
vom Arbeitgeber zu tragen".

Wie geht das alles so einfach durch, wenn doch Vertreter der
Arbeitgeber bei der Gesetzeswerdung beteiligt sind, frägt sich der
Österreichische Gewerbeverein?

Rückfragehinweis: Österreichischer Gewerbeverein,
Dr. Herwig Kainz,
Tel.:01-587 36 33/30,
Email: [email protected]

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OGV/OTS

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