- 07.05.1998, 18:24:08
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- OTS0266
Sitzung des NÖ Landtages (1. Fortsetzung)=
St.Pölten (NLK) - Abgeordneter Mag. Wolfgang M o t z (SP)
berichtete über einen Antrag auf Ausnahmen bei Veranstaltungen von
Feuerwehren, Rettungsdiensten und Vereinen, die gemeinnützigen,
mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen. Die Landesregierung
wird darin aufgefordert, bei der Bundesregierung nochmals die
Position Niederösterreichs zu vertreten und um eine Lösung der
Probleme zu ersuchen.
Abgeordneter Mag. Martin F a s a n (GA) bezeichnete die
Feuerwehren als bewährte Einrichtungen in den Gemeinden, die nicht
nur für die Brandbekämpfung zuständig seien. Auch die
Präventionsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren sei nicht zu
unterschätzen.
Abgeordneter Franz M a r c h a t (FP) meinte, seine
Fraktion im Parlament hätte vor dem Konflikt mit der
Gewerbeordnung gewarnt. Der Antrag sei begrüßenswert, aber man
müsse dem Wirtschaftsminister genau "auf die Finger schauen".
Abgeordneter Herbert K a u t z (SP) bedauerte, daß eine
solche Diskussion überhaupt geführt werden müsse. Der Antrag sei
deshalb notwendig geworden, weil Wirtschaftsminister Farnleitner
und seine Vorgänger nicht gehandelt und entsprechende
Gesetzesvorlagen vorgelegt hätten. Er verstehe aber auch die
Existenzangst der Wirte. Für Kautz ist die Diskussion ein "Krieg
zwischen Bauernbund und Wirtschaftsbund", der nicht auf dem Rücken
der Freiwilligen Feuerwehren ausgetragen werden dürfe.
Abgeordneter Herbert N o w o h r a d s k y (VP) meinte, daß
sowohl Wirtschaft als auch öffentliche Hand von den Festen
profitieren würden. Auch die Veranstaltungen der Sport- und
Musikvereine dürfe man bei der Diskussion nicht vergessen. Nicht
zu unterschätzen seien die Freizeitaktivitäten der Feuerwehren für
die Jugendlichen. Der Landtag müsse endlich Klarheit schaffen.
Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) meinte, daß
die Bedeutung der Feuerwehren, der gemeinnützigen Vereine und der
Rettungsorganisationen dermaßen groß sei, daß man deren Arbeit
erleichtern müsse und nicht durch bürokratische Hürden behindere.
In bezug auf eine Änderung der Gewerbeordnung hätte man sich
bisher taub gestellt. Zudem würden die Eigenmittel, die diese
Einrichtungen aufbringen, der Wirtschaft wichtige Impulse geben.
Trotzdem dürften Ausnahmeregelungen nicht zu einer Benachteiligung
der örtlichen Gastronomie führen. In einem
R e s o l u t i o n s a n t r a g forderte Rambossek deshalb die
Geltendmachung von Steuerfreibeträgen durch gastronomische
Betriebe bei Abhaltung der sogenannten Zeltfeste.
Landesrat Franz B l o c h b e r g e r (VP) erinnerte daran,
daß man bereits seit längerem durch eine Novelle der
Gewerbeordnung eine Lösung dieser Causa angestrebt habe. Ein
entsprechender Antrag sei bereits im November 1994 im NÖ Landtag
eingebracht worden. Die Umsetzung sei jedoch durch Bundesgesetze
verhindert worden. Mit der neuerlichen Diskussion wurde der Stein
nun wieder ins Rollen gebracht. Er hoffe - in Übereinstimmung mit
anderen Bundesländern -, daß in einigen Wochen nun auch auf
Bundesebene Rechtsklarheit herrsche. Ebenso seien ihm die Sorgen
der Wirte ein Anliegen.
Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) erinnerte
Blochberger, daß im Antrag vom November 1994 die Landesregierung
aufgefordert wurde, wegen der Gewerberechtsnovelle beim Bund
vorstellig zu werden.
Klubobmann Anton K o c z u r (SP) meinte, daß der
Resolutionsantrag des Abgeordneten Rambossek in der Praxis nicht
durchführbar sei.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag
(Geltendmachung von Steuerfreibeträgen) wurde abgelehnt.
Abgeordneter Mag. Klaus S c h n e e b e r g e r (VP)
berichtete über einen Antrag betreffend Änderung der NÖ
Landesverfassung 1979, Änderung der Geschäftsordnung - LGO 1979,
Änderung des Gesetzes über den Schutz der NÖ Landessymbole,
Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, Änderung
der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, Änderung des Landes-
Vertragsbedienstetengesetzes, Änderung der NÖ
Gemeindebeamtendienstordnung 1976 und Änderung des NÖ Gemeinde-
Vertragsbedienstetengesetzes 1976. Der Antrag beinhaltet auch die
Errichtung eines Landesrechnungshofes.
Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP)
erinnerte daran, daß in der vorletzten Sitzung der vergangenen
Legislaturperiode die Grundlage für die Schaffung eines
Landesrechnungshofes gesetzt wurde. Erst mit dem neuen Antrag sei
ein verfassungsrechtliches Zustandekommen möglich. Mit dem
Landesrechnungshof werde eine Verbesserung des parteiunabhängigen
Kontrollorganes möglich. Es gebe nun auch eine klare Trennung
zwischen fachlicher Prüfung und politischer Wertung. Der
wesentliche Vorteil gegenüber bisher liege in der Unabhängigkeit
von den Parlamenten durch die Bestimmungen über den
Landesrechnungshof-Direktor. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für
Bestellung und Abberufung mache ihn unabhängig von
tagespolitischen Niederungen. In einer Zeit, in der die Budgets an
der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit seien und dennoch der Ruf nach
weiteren Leistungen zunehme, sei für die VP Kontrolle auch als
präventives Element extrem wichtig, um die Mittel effizient und
sparsam einzusetzen. Solcherart sei die Kontrolle zu wichtig, um
sie federführend der FP zu überlassen.
Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) stellte in
seiner Rede die Frage, was das Land bezüglich des bei der
Bauvergabe des Flughafens Schwechat entstandenen Schadens
unternommen habe. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den
Beginn der Deklaration von Lima, daß Kontrolle nicht Selbstzweck
sei. Die bisherige Konstruktion der Finanzkontrolle sei diesem
Ansinnen immer nachgekommen, das Kontrollamt wäre immer
parteiunabhängig gewesen. Dem Kontrollausschuß Parteiabhängigkeit
umhängen zu wollen oder parteipolitische Winkelzüge zu
unterstellen, sei auf das Schärfste zurückzuweisen. Ein Beweis für
die gute Arbeit sei auch, daß im Kontrollausschuß die Beschlüsse
zu 99 Prozent einstimmig fielen. Die einzige Verbesserung wäre die
Tatsache, daß die Kontrolle auf die Gebarung von Unternehmen mit
einem Landesanteil von mindestens 50 Prozent ausgeweitet wurde,
und das sei auf einen FP-Antrag zurückzuführen. Zur heutigen
Vorlage bemängelte Rambossek ein fehlendes Initiativantragsrecht
und mangelhafte Befangenheitsvorbeugung. Die Bestimmung, der
Landesrechnungshofdirektor dürfe kein Regierungsmitglied sein,
solle rückwirkend auf eine Angehörigkeit in den letzten vier
Jahren ausgedehnt werden, bei den Überprüfungsberichten solle die
Kann- in eine Muß-Bestimmung übergehen. Aus diesen Gründen werde
die FP dem VP-SP-Antrag nicht zustimmen.
Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) führte an, daß
die Forderung nach einer Verbesserung der Kontrolle von den
kleineren Parteien ausgegangen sei. Die Kontrolle wäre bisher gut
gewesen, wie der ohne Skandal ablaufende Bau des
Regierungsviertels gezeigt habe. Eine Weiterentwicklung sei aber
im Sinne einer funktionierenden Demokratie ein guter Weg. Der
Unterschied gegenüber früher bestehe seiner Meinung nach in der
vollständigen Unabhängigkeit von der Regierung und in der
teilweisen vom Landtag durch die volle Personal- und Finanzhoheit,
was einen Verzicht des Landeshauptmannes und der Mehrheitspartei
im demokratischen Sinn darstelle. Das jetzt vom Landesrechnungshof
selbst zu gestaltende Prüfungsprogramm erlaube größere
Flexibilität und Aktualität. Der Landesrechnungshof könne
sachorientierter und schärfer formulieren, wohingegen im Ausschuß
oft Kompromisse gesucht worden seien.
Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) vertrat
die Auffassung, daß eine wirklich starke Regierung eine starke
Kontrolle nicht zu scheuen brauche. Es gehe nicht an, daß sich
eine regierende Partei selbst kontrolliere. Die neue Regelung
besitze einige Schönheitsfehler. Die Wahl des
Rechnungshofdirektors mit Zweidrittel-Mehrheit mache es unmöglich,
daß diese Funktion ohne Zustimmung der Volkspartei besetzt werde.
Die Wiederwahl des Direktors nach der ersten Funktionsperiode sei
ungünstig, da zu erwarten sei, daß der Rechnungshofdirektor im
Interesse einer Wiederwahl seine Handlungen darauf abstimme.
Ferner fehle der Informationsfluß zwischen dem Rechnungshof und
allen Abgeordneten. Sie trat auch für eine Übergangsregelung ein:
Der derzeitige Kontrollamtsdirektor solle für ein, zwei Jahre als
Rechnungshofdirektor eingesetzt werden, dann solle eine
Ausschreibung für eine Neubesetzung erfolgen. Sie kritisierte, daß
die Opposition zwar im Rechnungshofausschuß vertreten sein werde,
daß sie aber kein Stimmrecht besitze. Ihre Fraktion werde als
"Mahnung und Symbol" die Zustimmung verweigern. Sie kritisierte
auch das Fehlen der Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuß
einzusetzen.
Abgeordneter Eduard K e u s c h (SP) meinte, es gehe um
die Glaubwürdigkeit der politischen Kontrolle und um die wahre
Dimension der Finanzkontrolle. Wichtig sei es, daß auch im
Ausschuß vertretene Mandatare die Möglichkeit erhalten, sich an
Ort und Stelle einen persönlichen Endruck zu verschaffen. Die
bisherige Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses sei als
objektiv, kritisch und informativ zu beurteilen. Die Neuerung
bedeute nicht eine Neubenennung, sondern ein neues System. Es gehe
um mehr Transparenz und Demokratisierung. Der Rechnungshofdirektor
erhalte mehr Kompetenzen, ein eigenes Budget und Personalhoheit.
Jetzt würden die politischen Wertungen nicht in den
Kontrollbericht einfließen, sondern seien getrennt im Landtag zu
treffen. Als Schwachstelle betrachte er, daß
Vertraulichkeitsverletzungen nach mehrmaligen Verstößen
sanktioniert würden und der betreffende Abgeordnete aus dem
Ausschuß auszuschließen sei. Dies werde nicht funktionieren.
Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP)
stellte in einer Berichtigung klar, daß entgegen der Aussage der
Abgeordneten Weinzinger in der Landesverfassung sehr wohl ein
Untersuchungsausschuß vorgesehen sei.
Abgeordneter Mag. Alfred R i e d l (VP) meinte, Kontrolle
dürfe nicht Selbstzweck werden, sie entspreche dem demokratischen
Verständnis. Er befaßte sich mit den Begriffspaaren Zuständigkeit
und Verantwort bzw. Verantwortung und Kontrolle. Die Zuständigkeit
verstärke sich durch eine laufende Aufgabenvermehrung. Die
Kontrolle sei nur dann effektiv, wenn sie unabhängig erfolgen
könne. Riedl meinte, Kontrolle wirke effizienzsteigernd. Auch der
Rechnungshof habe die Pflicht, Auffälligkeiten aufzuzeigen. Mit
der Vergabekommission sei doppelte Kontrolle gewährleistet.
Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der FP
angenommen.
Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) berichtete über
einen Antrag betreffend Änderung des Parteienförderungsgesetzes,
wonach die Parteienförderung in Niederösterreich leicht angehoben
wird.
Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.
Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) referierte zu
einem Antrag mit Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes
über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs, wonach
klarzustellen ist, welche Ansprüche der Gesetzgeber an die
Verwendung der Mittel der Klubs stellt, insbesondere dort, wo sie
aus öffentlichen Kassen stammen.
Der Antrag wurde ohne Debatte mit Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Herbert K a u t z (SP) berichtete zu einem
Antrag mit Gesetzentwürfen betreffend bezügerechtliche Regelungen
(Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, des NÖ
Bezügegesetzes, des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, des Kremser
Stadtrechtes 1977, des St.Pöltner Stadtrechtes 1977, des
Waidhofner Stadtrechtes 1977 und des Wiener Neustädter
Stadtrechtes 1977).
Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) meinte, das
Gesetz sei nicht verständlich formuliert. Durch das neue Gesetz
würden Bürgermeister und Vizebürgermeister von Statutarstädten
mehr Bezüge erhalten. Die FP könne dem nicht zustimmen.
Abgeordneter Karl P i e t s c h (SP) erklärte, die
Statutarstädte sollte an die übrigen Gemeinden angeglichen werden.
Im Falle Peter Wittmann (Wiener Neustadt) werde man eine moderate
Lösung finden.
Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) wird der
Bezügeregelung zustimmen, weil ihrer Ansicht nach kleinere
Parteien und Gemeinderäte unfair behandelt würden. Der
Bezügeanspruch in Gemeinden und Statutarstädten sollte gleich
geregelt sein.
Der Antrag wurde mit Mehrheit ohne die Stimmen der FP
angenommen.
Abgeordneter Herbert N o w o h r a d s k y (VP) berichtete
zu einem Dringlichkeitsantrag bezüglich Verhinderung der
Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Mochovce.
Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) freute
sich, daß das Engagement gegen das Atomkraftwerk Mochovce auf
Bundes- und Landesebene wieder deutlich zugenommen habe. Dieses
Kraftwerk sei ein großer Risikofaktor. Es gebe jede Menge
technischer Mängel. Die Kommission werde ihrer Ansicht nach bei
der Untersuchung Mängel feststellen, die auch in absehbarer
Zukunft nicht behebbar sind. Man müsse aber auf jeden Fall die
Ergebnisse der Kommission abwarten.
Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) meinte zum
heutigen Antrag, daß damit nichts Neues beschlossen werde. Der
Antrag sei sinnvoll. Inhalt und politische Wertung sei dennoch zu
hinterfragen. Im allgemeinen werde man sich der internationalen
Entwicklung nicht verschließen können. Faktum sei auch, daß in
Österreich heute bereits über 20 Prozent des importierten Stroms
aus Atomkraftwerken kommt.
Abgeordneter Werner F e u r e r (SP) ist sich ebenfalls
bewußt, daß der heutige Antrag keine großen Veränderungen
herbeiführen werde. Dennoch könnte sich Niederösterreich weiterhin
als Vorreiter gegen Atomkraftwerke profilieren, auch wenn sich
internationale Entwicklungen nur geringfügig beeinflussen lassen.
Er rechne damit, daß die Untersuchungsergebnisse der Kommission
bis Mitte Juni vorliegen werden. Man müsse sich dann die weitere
Vorgangsweise überlegen und durchdiskutieren. Die rechtlichen
Möglichkeiten seien auf jeden Fall sehr gering.
Abgeordnete Marianne L e m b a c h e r (VP) erinnerte an
das Anti-Atom-Volksbegehren, das von 1,2 Millionen
Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern unterschrieben
wurde. Das zeige die Sorgen der Menschen vor dieser Technologie.
Zwar werde man Atomkraftwerke nicht verhindern können, aber es sei
ein Erfolg, wenn damit erreicht wird, daß die Sicherheitsstandards
erhöht werden. Auch sollte man sich überlegen, ob das Thema
Atomkraftwerke nicht Thema beim geplanten EU-Beitritt dieser
Länder sein soll. Bedauerlich sei, daß der Niederösterreich-
Beauftragte Dr. Herbst nicht in die Kommission aufgenommen wurde.
Lembacher warnte auch vor einer frühzeitigen Inbetriebnahme des
Kraftwerkes. Diese sollte nach Möglichkeit verhindert werden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Schluß der Sitzung!
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/200/2180
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