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Sitzung des NÖ Landtages (1. Fortsetzung)

St.Pölten (NLK) - Abgeordneter Mag. Wolfgang M o t z (SP) berichtete über einen Antrag auf Ausnahmen bei Veranstaltungen von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, bei der Bundesregierung nochmals die Position Niederösterreichs zu vertreten und um eine Lösung der Probleme zu ersuchen.

Abgeordneter Mag. Martin F a s a n (GA) bezeichnete die Feuerwehren als bewährte Einrichtungen in den Gemeinden, die nicht nur für die Brandbekämpfung zuständig seien. Auch die Präventionsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren sei nicht zu unterschätzen.

Abgeordneter Franz M a r c h a t (FP) meinte, seine
Fraktion im Parlament hätte vor dem Konflikt mit der
Gewerbeordnung gewarnt. Der Antrag sei begrüßenswert, aber man müsse dem Wirtschaftsminister genau "auf die Finger schauen".

Abgeordneter Herbert K a u t z (SP) bedauerte, daß eine solche Diskussion überhaupt geführt werden müsse. Der Antrag sei deshalb notwendig geworden, weil Wirtschaftsminister Farnleitner
und seine Vorgänger nicht gehandelt und entsprechende Gesetzesvorlagen vorgelegt hätten. Er verstehe aber auch die Existenzangst der Wirte. Für Kautz ist die Diskussion ein "Krieg zwischen Bauernbund und Wirtschaftsbund", der nicht auf dem Rücken der Freiwilligen Feuerwehren ausgetragen werden dürfe.

Abgeordneter Herbert N o w o h r a d s k y (VP) meinte, daß sowohl Wirtschaft als auch öffentliche Hand von den Festen profitieren würden. Auch die Veranstaltungen der Sport- und Musikvereine dürfe man bei der Diskussion nicht vergessen. Nicht
zu unterschätzen seien die Freizeitaktivitäten der Feuerwehren für die Jugendlichen. Der Landtag müsse endlich Klarheit schaffen.

Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) meinte, daß die Bedeutung der Feuerwehren, der gemeinnützigen Vereine und der Rettungsorganisationen dermaßen groß sei, daß man deren Arbeit erleichtern müsse und nicht durch bürokratische Hürden behindere. In bezug auf eine Änderung der Gewerbeordnung hätte man sich bisher taub gestellt. Zudem würden die Eigenmittel, die diese Einrichtungen aufbringen, der Wirtschaft wichtige Impulse geben. Trotzdem dürften Ausnahmeregelungen nicht zu einer Benachteiligung der örtlichen Gastronomie führen. In einem
R e s o l u t i o n s a n t r a g forderte Rambossek deshalb die Geltendmachung von Steuerfreibeträgen durch gastronomische
Betriebe bei Abhaltung der sogenannten Zeltfeste.

Landesrat Franz B l o c h b e r g e r (VP) erinnerte daran, daß man bereits seit längerem durch eine Novelle der Gewerbeordnung eine Lösung dieser Causa angestrebt habe. Ein entsprechender Antrag sei bereits im November 1994 im NÖ Landtag eingebracht worden. Die Umsetzung sei jedoch durch Bundesgesetze verhindert worden. Mit der neuerlichen Diskussion wurde der Stein nun wieder ins Rollen gebracht. Er hoffe - in Übereinstimmung mit anderen Bundesländern -, daß in einigen Wochen nun auch auf Bundesebene Rechtsklarheit herrsche. Ebenso seien ihm die Sorgen
der Wirte ein Anliegen.

Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) erinnerte Blochberger, daß im Antrag vom November 1994 die Landesregierung aufgefordert wurde, wegen der Gewerberechtsnovelle beim Bund vorstellig zu werden.

Klubobmann Anton K o c z u r (SP) meinte, daß der Resolutionsantrag des Abgeordneten Rambossek in der Praxis nicht durchführbar sei.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag (Geltendmachung von Steuerfreibeträgen) wurde abgelehnt.

Abgeordneter Mag. Klaus S c h n e e b e r g e r (VP) berichtete über einen Antrag betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979, Änderung der Geschäftsordnung - LGO 1979, Änderung des Gesetzes über den Schutz der NÖ Landessymbole, Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 und Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976. Der Antrag beinhaltet auch die Errichtung eines Landesrechnungshofes.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP)
erinnerte daran, daß in der vorletzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode die Grundlage für die Schaffung eines Landesrechnungshofes gesetzt wurde. Erst mit dem neuen Antrag sei ein verfassungsrechtliches Zustandekommen möglich. Mit dem Landesrechnungshof werde eine Verbesserung des parteiunabhängigen Kontrollorganes möglich. Es gebe nun auch eine klare Trennung zwischen fachlicher Prüfung und politischer Wertung. Der wesentliche Vorteil gegenüber bisher liege in der Unabhängigkeit von den Parlamenten durch die Bestimmungen über den Landesrechnungshof-Direktor. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Bestellung und Abberufung mache ihn unabhängig von
tagespolitischen Niederungen. In einer Zeit, in der die Budgets an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit seien und dennoch der Ruf nach weiteren Leistungen zunehme, sei für die VP Kontrolle auch als präventives Element extrem wichtig, um die Mittel effizient und sparsam einzusetzen. Solcherart sei die Kontrolle zu wichtig, um
sie federführend der FP zu überlassen.

Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) stellte in seiner Rede die Frage, was das Land bezüglich des bei der Bauvergabe des Flughafens Schwechat entstandenen Schadens unternommen habe. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den
Beginn der Deklaration von Lima, daß Kontrolle nicht Selbstzweck sei. Die bisherige Konstruktion der Finanzkontrolle sei diesem Ansinnen immer nachgekommen, das Kontrollamt wäre immer parteiunabhängig gewesen. Dem Kontrollausschuß Parteiabhängigkeit umhängen zu wollen oder parteipolitische Winkelzüge zu unterstellen, sei auf das Schärfste zurückzuweisen. Ein Beweis für die gute Arbeit sei auch, daß im Kontrollausschuß die Beschlüsse zu 99 Prozent einstimmig fielen. Die einzige Verbesserung wäre die Tatsache, daß die Kontrolle auf die Gebarung von Unternehmen mit einem Landesanteil von mindestens 50 Prozent ausgeweitet wurde,
und das sei auf einen FP-Antrag zurückzuführen. Zur heutigen Vorlage bemängelte Rambossek ein fehlendes Initiativantragsrecht und mangelhafte Befangenheitsvorbeugung. Die Bestimmung, der Landesrechnungshofdirektor dürfe kein Regierungsmitglied sein, solle rückwirkend auf eine Angehörigkeit in den letzten vier Jahren ausgedehnt werden, bei den Überprüfungsberichten solle die Kann- in eine Muß-Bestimmung übergehen. Aus diesen Gründen werde die FP dem VP-SP-Antrag nicht zustimmen.

Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) führte an, daß die Forderung nach einer Verbesserung der Kontrolle von den kleineren Parteien ausgegangen sei. Die Kontrolle wäre bisher gut gewesen, wie der ohne Skandal ablaufende Bau des
Regierungsviertels gezeigt habe. Eine Weiterentwicklung sei aber
im Sinne einer funktionierenden Demokratie ein guter Weg. Der Unterschied gegenüber früher bestehe seiner Meinung nach in der vollständigen Unabhängigkeit von der Regierung und in der teilweisen vom Landtag durch die volle Personal- und Finanzhoheit, was einen Verzicht des Landeshauptmannes und der Mehrheitspartei
im demokratischen Sinn darstelle. Das jetzt vom Landesrechnungshof selbst zu gestaltende Prüfungsprogramm erlaube größere Flexibilität und Aktualität. Der Landesrechnungshof könne sachorientierter und schärfer formulieren, wohingegen im Ausschuß oft Kompromisse gesucht worden seien.

Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) vertrat
die Auffassung, daß eine wirklich starke Regierung eine starke Kontrolle nicht zu scheuen brauche. Es gehe nicht an, daß sich
eine regierende Partei selbst kontrolliere. Die neue Regelung besitze einige Schönheitsfehler. Die Wahl des
Rechnungshofdirektors mit Zweidrittel-Mehrheit mache es unmöglich, daß diese Funktion ohne Zustimmung der Volkspartei besetzt werde. Die Wiederwahl des Direktors nach der ersten Funktionsperiode sei ungünstig, da zu erwarten sei, daß der Rechnungshofdirektor im Interesse einer Wiederwahl seine Handlungen darauf abstimme.
Ferner fehle der Informationsfluß zwischen dem Rechnungshof und allen Abgeordneten. Sie trat auch für eine Übergangsregelung ein:
Der derzeitige Kontrollamtsdirektor solle für ein, zwei Jahre als Rechnungshofdirektor eingesetzt werden, dann solle eine Ausschreibung für eine Neubesetzung erfolgen. Sie kritisierte, daß die Opposition zwar im Rechnungshofausschuß vertreten sein werde, daß sie aber kein Stimmrecht besitze. Ihre Fraktion werde als "Mahnung und Symbol" die Zustimmung verweigern. Sie kritisierte
auch das Fehlen der Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen.

Abgeordneter Eduard K e u s c h (SP) meinte, es gehe um
die Glaubwürdigkeit der politischen Kontrolle und um die wahre Dimension der Finanzkontrolle. Wichtig sei es, daß auch im Ausschuß vertretene Mandatare die Möglichkeit erhalten, sich an Ort und Stelle einen persönlichen Endruck zu verschaffen. Die bisherige Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses sei als
objektiv, kritisch und informativ zu beurteilen. Die Neuerung bedeute nicht eine Neubenennung, sondern ein neues System. Es gehe um mehr Transparenz und Demokratisierung. Der Rechnungshofdirektor erhalte mehr Kompetenzen, ein eigenes Budget und Personalhoheit. Jetzt würden die politischen Wertungen nicht in den
Kontrollbericht einfließen, sondern seien getrennt im Landtag zu treffen. Als Schwachstelle betrachte er, daß Vertraulichkeitsverletzungen nach mehrmaligen Verstößen sanktioniert würden und der betreffende Abgeordnete aus dem Ausschuß auszuschließen sei. Dies werde nicht funktionieren.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP)
stellte in einer Berichtigung klar, daß entgegen der Aussage der Abgeordneten Weinzinger in der Landesverfassung sehr wohl ein Untersuchungsausschuß vorgesehen sei.

Abgeordneter Mag. Alfred R i e d l (VP) meinte, Kontrolle dürfe nicht Selbstzweck werden, sie entspreche dem demokratischen Verständnis. Er befaßte sich mit den Begriffspaaren Zuständigkeit und Verantwort bzw. Verantwortung und Kontrolle. Die Zuständigkeit verstärke sich durch eine laufende Aufgabenvermehrung. Die Kontrolle sei nur dann effektiv, wenn sie unabhängig erfolgen könne. Riedl meinte, Kontrolle wirke effizienzsteigernd. Auch der Rechnungshof habe die Pflicht, Auffälligkeiten aufzuzeigen. Mit
der Vergabekommission sei doppelte Kontrolle gewährleistet.

Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der FP angenommen.

Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) berichtete über einen Antrag betreffend Änderung des Parteienförderungsgesetzes, wonach die Parteienförderung in Niederösterreich leicht angehoben wird.

Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

Abgeordneter Ing. Leopold G a n s c h (VP) referierte zu einem Antrag mit Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs, wonach klarzustellen ist, welche Ansprüche der Gesetzgeber an die Verwendung der Mittel der Klubs stellt, insbesondere dort, wo sie aus öffentlichen Kassen stammen.

Der Antrag wurde ohne Debatte mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Herbert K a u t z (SP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwürfen betreffend bezügerechtliche Regelungen (Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, des NÖ Bezügegesetzes, des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, des Kremser Stadtrechtes 1977, des St.Pöltner Stadtrechtes 1977, des
Waidhofner Stadtrechtes 1977 und des Wiener Neustädter
Stadtrechtes 1977).

Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) meinte, das
Gesetz sei nicht verständlich formuliert. Durch das neue Gesetz würden Bürgermeister und Vizebürgermeister von Statutarstädten mehr Bezüge erhalten. Die FP könne dem nicht zustimmen.

Abgeordneter Karl P i e t s c h (SP) erklärte, die Statutarstädte sollte an die übrigen Gemeinden angeglichen werden. Im Falle Peter Wittmann (Wiener Neustadt) werde man eine moderate Lösung finden.

Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) wird der Bezügeregelung zustimmen, weil ihrer Ansicht nach kleinere
Parteien und Gemeinderäte unfair behandelt würden. Der Bezügeanspruch in Gemeinden und Statutarstädten sollte gleich geregelt sein.

Der Antrag wurde mit Mehrheit ohne die Stimmen der FP
angenommen.

Abgeordneter Herbert N o w o h r a d s k y (VP) berichtete
zu einem Dringlichkeitsantrag bezüglich Verhinderung der Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Mochovce.

Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) freute
sich, daß das Engagement gegen das Atomkraftwerk Mochovce auf Bundes- und Landesebene wieder deutlich zugenommen habe. Dieses Kraftwerk sei ein großer Risikofaktor. Es gebe jede Menge technischer Mängel. Die Kommission werde ihrer Ansicht nach bei
der Untersuchung Mängel feststellen, die auch in absehbarer
Zukunft nicht behebbar sind. Man müsse aber auf jeden Fall die Ergebnisse der Kommission abwarten.

Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) meinte zum heutigen Antrag, daß damit nichts Neues beschlossen werde. Der Antrag sei sinnvoll. Inhalt und politische Wertung sei dennoch zu hinterfragen. Im allgemeinen werde man sich der internationalen Entwicklung nicht verschließen können. Faktum sei auch, daß in Österreich heute bereits über 20 Prozent des importierten Stroms aus Atomkraftwerken kommt.

Abgeordneter Werner F e u r e r (SP) ist sich ebenfalls bewußt, daß der heutige Antrag keine großen Veränderungen herbeiführen werde. Dennoch könnte sich Niederösterreich weiterhin als Vorreiter gegen Atomkraftwerke profilieren, auch wenn sich internationale Entwicklungen nur geringfügig beeinflussen lassen. Er rechne damit, daß die Untersuchungsergebnisse der Kommission
bis Mitte Juni vorliegen werden. Man müsse sich dann die weitere Vorgangsweise überlegen und durchdiskutieren. Die rechtlichen Möglichkeiten seien auf jeden Fall sehr gering.

Abgeordnete Marianne L e m b a c h e r (VP) erinnerte an das Anti-Atom-Volksbegehren, das von 1,2 Millionen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern unterschrieben wurde. Das zeige die Sorgen der Menschen vor dieser Technologie. Zwar werde man Atomkraftwerke nicht verhindern können, aber es sei ein Erfolg, wenn damit erreicht wird, daß die Sicherheitsstandards erhöht werden. Auch sollte man sich überlegen, ob das Thema Atomkraftwerke nicht Thema beim geplanten EU-Beitritt dieser
Länder sein soll. Bedauerlich sei, daß der Niederösterreich-Beauftragte Dr. Herbst nicht in die Kommission aufgenommen wurde. Lembacher warnte auch vor einer frühzeitigen Inbetriebnahme des Kraftwerkes. Diese sollte nach Möglichkeit verhindert werden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schluß der Sitzung!

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