• 28.04.1998, 11:07:32
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  • OTS0111

Neues Scheidemünzengesetz macht es amtlich: Schillingmünzen für immer in Euro umtauschbar

Wien (OTS) - Eine Änderung des Scheidemünzengesetzes setzt nun den
Schlußpunkt hinter alle Diskussionen bezüglich der Umtauschfrist von
Schilling- in Euromünzen. Damit können Scheidemünzen, deren
Zahlungskraft erloschen ist - und somit auch die Schillingmünzen nach
der Einführung der Eurowährung - "unbefristet bei der Münze
Österreich AG und an den Schaltern der Oesterreichischen Nationalbank
gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgewechselt werden" (so nachzulesen
im Scheidemünzengesetz §10, Abs. 4). Diese Gesetzesänderung bedeutet,
daß der Nennwert österreichischer Münzen, auch nach erfolgter
Umstellung auf den Euro, nun für alle Zeiten gesichert ist.

Besonders im Bereich der 500-Schilling-Silbermünzen war es in den
letzten Jahren - bedingt durch Falschinformationen - zu
Verunsicherungen im Hinblick auf die Wertbeständigkeit der Münzen
gekommen. Es waren Befürchtungen aufgetreten, daß man die
Umtauschfrist verpassen und damit der Wert der Münzen verlorengehen
könnte. All diesen Sorgen ist nun mit der Änderung des
Scheidemünzengesetzes ein Ende bereitet. Sammler dieser so
traditionsreichen Münzensparte, ebenso wie von allen anderen
Schillingmünzen, können auch in Hinkunft ihrem Hobby unbesorgt
nachgehen. Schließlich sammeln sie mit österreichischen Münzen eine
Währung, die schon bald historischen Charakter haben wird, deren Wert
aber dennoch für alle Zeiten offiziell gesichert ist.

Rückfragehinweis: Dr. Meta Raunig-Hass Public Relations,
Tel: 01/503 24 10, Fax: 01/503 24 13,
e-mail:[email protected]

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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