• 27.04.1998, 11:44:34
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  • OTS0098

Presseaussendung Verband Österreichischer Zeitungen=

Wien (OTS) - Der VÖZ teilt mit:

Aufgehoben hat der Verfassungsgerichtshof einen Bescheid der
Rundfunkkommission, mit dem eine Beschwerde des VÖZ namens einer
Reihe von Mitgliedern gegen eine Sendung des Club Radio Salzburg
abgewiesen wurde. Die Rundfunkkommission hatte zu Unrecht die
Werbebestimmungen des Rundfunkgesetzes bloß als
Konsumentenschutzbestimmung gewertet und die Beschwerde des VÖZ dem
Inhalt nach nicht behandelt.

Demgegenüber hielt der Verfassungsgerichtshof fest, daß dadurch
die Mitglieder des VÖZ in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten
Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden
sind. Die Beschwerde gegen die Sendung des Club Radio Salzburg, bei
der nach Ansicht des VÖZ die Verpflichtung des ORF zu Objektivität
und Unparteilichkeit (Trennung von Werbung und Information) und gegen
das Verbot der Schleichwerbung verstoßen wurde, ist nun neuerlich von
der Rundfunkkommission zu behandeln.

Rückfragehinweis: Verband österreichischer Zeitungen
Generalsekretariat
Tel.: 01/533 79 79

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOZ/OTS

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