- 23.04.1998, 11:21:13
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Vermieter dürfen keinesfalls doppelt zur Kasse gebeten werden
Bundesinnungsmeister Steller plädiert für Steuergerechtigkeit aber nicht auf Kosten der Vermieter
PWK - "Die Steuerpauschale von 40% für Erhaltungsarbeiten als
Hausherren-Steuer zu bezeichnen, die unsozial auf Mieter überwälzt
wird, ist ein Griff in die unterste Schublade des Klassenkampfes",
ärgert sich Gerhard Steller, Bundesinnungsmeister der Immobilien- und
Vermögenstreuhänder, über die haltlosen Unterstellungen der AK, die
Vermieter hätten nach dem jüngsten Strukturanpassungsgesetz ein
'Steuerzuckerl' auf Kosten der Mieter erhalten. ****
Tatsache ist, daß bis 1996 die Einnahmen aus Vermietung, soweit
eine Rücklage für Erhaltungsarbeiten gebildet wurde, erst nach 10
Jahren zu versteuern waren. "Da die Vermieter seit 1996 jedoch ihre
Einnahmen sofort mit bis zu 50% versteuern müssen, ist es nicht
einzusehen, daß sie laut Mietrechtsgesetz zu 100% für
Sanierungsarbeiten haften müssten", so Steller. Dem hat der
Gesetzgeber teilweise dadurch Rechnung getragen, daß im Falle der
Durchführung solcher Arbeiten immerhin in der Hauptmietzins-
Abrechnung ein angenommener Durchschnittsteuersatz von 40% zu
berücksichtigen ist. "Damit wird versucht, wenigstens annähernd eine
sonst einzigartige Doppelbelastung für eine bestimmte Gruppe von
Steuerpflichtigen zu vermeiden. Von einer unsozialen
Steuerüberwälzung auf die Mieter kann keine Rede sein", so Steller.
Die eigentliche Problematik liegt vielmehr im Fehlen eines
Gesamtkonzepts für eine sozial abgefederte marktwirtschaftliche
Wohnbaupolitik in Österreich und speziell in Wien. Zu
Mietzinserhöhungen für notwendige Sanierungsarbeiten kommt es nämlich
nur in Fällen, in denen die laufenden Mietzinseinnahmen für eine
notwendige Erhaltung des Hauses einfach nicht hinreichen, "also in
dem Bereich, in dem gerade wegen unrealistischer
Mietzinsbeschränkungen der Verfall von Häusern geradezu
vorprogrammiert ist", so Landesinnungsmeister Peter Frigo. Aber auch
dort führe eine Mietzinserhöhung von bisher privilegierten Mietern
nur dazu, diese mit anderen Mietern, um die sich die Arbeiterkammer
offensichtlich nicht kümmert, gleich zu behandeln.
"Der Gesetzgeber hat dafür vorzusorgen, daß jedes Haus laufend
instand gehalten werden kann. Zur Unterstützung echter Sozialfälle
sind die Allgemeinheit und das Sozialministerium aufgerufen. Mit
ihrer Forderung nach Abschaffung der Steuerpauschalierung von 40%
gefährdet die AK mutwillig jegliche Erhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen und damit auch Arbeitsplätze", schloß
Bundesinnungsmeister Steller.
(Schluß) MH
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