Wien (ARBÖ) - Aus zahlreichen Anrufen im ARBÖ-
Informationsdienst geht hervor, daß die Neuregelung des
Führerscheins der Klasse C nach wie vor zu Unklarheiten beiträgt.
Aus diesem Grund hat der ARBÖ eine Checkliste zum neuen C-
Führerschein erstellt, die in allen ARBÖ-Prüfzentren erhältlich
ist.
Die wichtigsten Informationen für Besitzer eines C-
Führerscheines sind:
Ein Führerschein der Klasse C wird nach dem neuen
Führerscheingesetz (FSG), das mit 1. November 1997 in Kraft
getreten ist, nur mehr befristet auf 5 Jahre, ab dem 60.
Lebensjahr nur auf 2 Jahre, erteilt. Für jede Verlängerung ist
eine ärztliche Untersuchung notwendig. Diese Befristung gilt zum
Teil auch für Personen, die schon vor Jahren oder Jahrzehnten
einen Führerschein der Gruppe C erworben haben.
Daher müssen sich auch Besitzer eines C-Führerscheins, den sie
vor dem 1. November 1997 erworben haben nun einer ärztlichen
Untersuchung, die für eine Verlängerung ihrer Lenkberechtigung
notwendig ist, unterziehen.
Besonders wichtig ist, laut den ARBÖ-Verkehrsjuristen, daß sich
die davon betroffenen Führerscheinbesitzer selbst um die
notwendige Verlängerung zu kümmern haben. Bei der erstmaligen
Verlängerung erfolgt keine Verständigung durch die Behörde! wird
die fristgerechte Verlängerung aus welchen Gründen auch immer
versäumt, gilt die bisherige Lenkerberechtigung der Gruppe C nur
mehr als Lenkberechtigung der Unterklasse C1. Diese berechtigt nur
mehr zum Lenken von Kraftwagen mit einer höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,5 Tonnen.
Im Detail ist nun laut ARBÖ so vorzugehen: Jene C-
Führerscheinbesitzer die am 1. November 1997 bereits das 45.
Lebensjahr vollendet hatten, müssen sich bis spätestens 30.
Oktober 1998 einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Alle
anderen haben ab dem vollendeten 45. Lebensjahr ein Jahr Zeit für
solch eine ärztliche Kontrolluntersuchung.
Dieses ärztliche Gutachten über die Kontrolluntersuchung kann
nun auch von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin
erstellt werden. Eine Liste der Ärzte die in der jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft das Gutachten erstellen dürfen liegt,
ebenso wie ein Antrag zur Verlängerung des Führerscheins in allen
ARBÖ-Prüfzentren auf.
Dieses ärztliche Gutachten wird mit zwei Lichtbilder und dem
Antrag für den Führerschein bei der Bezirkshauptmannschaft
(Magistrat) des Hauptwohnsitzes eingereicht. Zur Einreichung ist
auch der Meldezettel ist mitzubringen. An Kosten fallen zweimal S
180,- für den Führerschein und einmal S 350,- für die ärztliche
Untersuchung an. Nach einer Wartefrist von einem Tag bis sechs
Wochen (je nach Behörde) erhält man einen neuen EU-Führerschein in
dem die Befristung des C-Führerscheins vermerkt ist.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: presse@arboe.or.at
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