- 14.04.1998, 11:41:40
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ARBÖ: Kein Schadenersatz bei umgestürztem Motorrad
Wien (ARBÖ) - Jetzt im Frühjahr sind sie wieder verstärkt auf
unseren Straßen zu sehen: die Motorradfahrer. Die Maschinen wurden
aus dem Winterschlaf geholt und zur ersten Ausfahrt bereit
gemacht. Doch der ARBÖ mahnt zur Vorsicht, schwere Maschinen sind
nach der langen Winterpause der Fahrer nicht nur im Verkehr
schwierig zu bewegen, für manchen Zweiradpiloten bereitet auch das
Abstellen des guten Stückes Probleme.
Immer wieder stürzen schlecht abgestellte Zweiräder um und
beschädigen dabei oft auch parkende Autos. Ein so zu Schaden
gekommener Pkw-Fahrer wollte nun von den ARBÖ-Verkehrsjuristen
wissen, wer ihm eigentlich den kaputten Scheinwerfer ersetzt, der
durch eine umgestürzte Maschine zu Bruch gegangen war.
"Um Anspruch auf Schadenersatz aus der Kfz-Haftpflicht zu
haben, muß das gegnerische Fahrzeug in Betrieb gewesen sein. Um
Schadenersatz nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch gewährt
zu bekommen, muß dem Unfallgegner ein schuldhaftes Verhalten
nachgewiesen werden", zitiert ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate
Göppert die gesetzlichen Bestimmungen.
Das heißt, wird ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad etwa
durch Wind oder Sturm umgestoßen, so trifft keine der beiden
Bestimmungen zu. "Das heißt", erklärt die ARBÖ-Verkehrsjuristin,
"der Motorradbesitzer und dessen Versicherung haften nicht. Der zu
Schaden gekommene Autobesitzer muß den Schaden am Scheinwerfer
selbst bezahlen."
"Für den Besitzer des beschädigten Pkw mag diese Regelung
ungerecht und unbefriedigend erscheinen", gibt Mag. Göppert zu.
"Andererseits kann auch der Besitzer des Motorrades wohl nicht für
einen Schaden haftbar gemacht werden, an dessen Verursachung ihn
keinerlei Schuld trifft."
In allen anderen Fällen muß der geschädigte Autobesitzer dem
Motorradlenker ein schuldhaftes Verhalten beim Abstellen seines
Motorrades nachweisen können. "Dies wird wahrscheinlich nur in
seltenen Fällen gelingen", so Mag. Göppert. Einzige Ausnahme: Eine
bestehende Kaskoversicherung für das Zweirad, die dann diesen
Schaden deckt.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]
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