• 25.03.1998, 14:40:56
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  • OTS0218

Bauwirtschaft weist Vorwürfe der Gewerkschaft entschieden zurück=

Wien (PWK) - Die Bundesinnung der Baugewerbe und der Fachverband
der Bauindustrie weisen die Vorwürfe der Gewerkschaft Bau-Holz, bei
den jüngsten Kollektivvertragsverhandlungen ein Forderungspaket
vorgelegt zu haben, welches einen "Anschlag und Raubzug auf die
Bauarbeitereinkommen und das Sozialsystem" darstelle, entschieden
zurück. Es gehe nicht darum, den Bauarbeitern etwas wegzunehmen
betonen Bundesinnungsmeister Johannes Lahofer und
Fachverbandsvorsteher Ernst Nußbaumer. Im Gegenteil haben die
Bauverbände in der ersten Kollektivvertagsverhandlung am 5.3.1998
2,7% auf den derzeitigen Kollektivvertragslohn als Paketlösung
angeboten. ****

Dieser Prozentsatz setzt sich aus einer mit 1,3% angenommenen
Inflationsrate für das Jahr 1997 und einer Abgeltung von der
Arbeitgeberseite geforderter Änderungen bzw. Adaptierungen der neuen
Arbeitszeitmodelle und einer Reihe von Punkten des
Bauarbeiterkollektivvertrages zusammen, die insgesamt mit 1,4%
bewertet wurden.

"Was wir vordringlich wollen ist, den Bauarbeitern einen sicheren
Arbeitsplatz auch über die Wintermonate zu ermöglichen", betonen
Lahofer und Nußbaumer. Voraussetzung ist allerdings, daß seitens der
Gewerkschaft die Bereitschaft besteht, die im Jahr 1996 vereinbarten
neuen Arbeitszeitmodelle, die sich, wie Umfragen gezeigt haben,
grundsätzlich bewährt haben, nachzujustieren. Aufgrund der milden
Winter einerseits, in denen gearbeitet werden kann, und eventuellen
später nachfolgenden Auftragslücken andererseits, benötigen die
Unternehmen ganz einfach mehr Flexibilität.

Darüber hinaus fordert die Bauwirtschaft, nicht mehr zeitgemäße
Vergünstigungen und Sonderrechte grundsätzlich zu überdenken, ihre
Abgeltung jedoch nach objektiven Kriterien nachprüfbar vorzunehmen.

Dies betrifft vor allem die Angleichung der Basis für die
Überstundenberechnung, des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes an
die aktuelle Überzahlung von derzeit ca. 15%, die Neudefinition des
Anspruches auf Trennungsgeld und die Reduktion der
kollektivvertraglich gewährten Weihnachtsfeiertage 24. und 31.12. in
4 Jahresetappen.

Was das Urlaubsrecht betrifft, sei es absolut unlogisch, daß 2/3
der Bauarbeiter über den Winter durchbeschäftigt werden, aber
trotzdem bereits nach 46 Wochen einen vollen Jahres-Urlaubsanspruch
haben. Dies gäbe es in keiner anderen Branche.

"Wir sind keine Raubritter, die das Einkommen und den Sozialstatus
der Bauarbeiter schmälern wollen", unterstreichen Lahofer und
Nußbaumer.

Ziel sei es vielmehr, anläßlich der Kollektivvertragsverhandlungen
1998 Einkommensbestandteile, die durch rahmenrechtliche Änderungen
des Kollektivvertrages wegfallen, im Gegenzug entsprechend
auszugleichen, sodaß sich im Endeffekt für die Bauarbeiter keine
Verminderung des Jahreseinkommens ergibt. "Wir nehmen den
Bauarbeitern nichts weg".

Falsch sei außerdem, daß nach den Äußerungen der Gewerkschaft Bau-
Holz ein Bauarbeiter im Durchschnitt lediglich öS 13.000,-- netto
verdient. Nach dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
herausgegebenen Berechnungen (Konjunkturstatistik September 1997)
verdient ein Bauarbeiter im Durchschnitt öS 27.712,-- brutto pro
Monat.

Die Aussagen der Gewerkschaft Bau-Holz, man wolle
Einkommensverluste von im Einzelfall bis zu öS 40.000,-- pro Jahr
durch eine Lohnerhöhung von lediglich öS 3.500,-- ausgleichen, sind
daher von der Bauwirtschaft nicht nachvollziehbar. Offenbar liegt der
Grund darin, daß in der Gewerkschaft Bau-Holz dieses Jahr die Neuwahl
des Vorsitzenden ansteht und daher von diesem ungerechtfertigt harte
Kampfestöne angeschlagen werden, betonen Lahofer und Nußbaumer.

Auch ist es nicht richtig, daß die Bauwirtschaft alle Forderungen
von heute auf morgen durchsetzen will. Bundesinnung und Fachverband
haben bereist anläßlich der ersten Kollektivvertragsverhandlung zwei
Pakete überreicht, was in der öffentlichen Diskussion außer Acht
gelassen wurde. Ein großes Gesamtpaket, das mittel- bis längerfristig
zu diskutieren sein wird und unabhängig von der
Kollektivvertragsrunde 1998 zu sehen. Davon abgesehen gibt es ein
deutlich "abgespecktes" Programm für die Verhandlungen des Jahres
1998, bei dem die geforderten Anpassungen als "conditio sine qua non"
für den Abschluß zu verstehen sind.

"In diesem Sinne werden wir die Kollektivvertragsverhandlungen am
31.3. 1998 fortsetzen", merkten Lahofer und Nußbaumer an.
(Schluß) MH

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