- 25.03.1998, 14:12:34
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- OTS0213
VfGH betont Vorrang öffentlicher Apotheken vor ärztlichen Hausapotheken
Ö. Apothekerkammer nimmt zu Forderung der Ärztekammer Stellung
Wien (OTS) - Zur heutigen Presseaussendung des geschäftsführenden
Vizepräsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Reiner
Brettenthaler, stellt die Österreichische Apothekerkammer fest:
"Der VfGH hat das Apothekengesetz liberalisiert und damit
geändert. Eine weitere Änderung zur Einkommenssicherung der Ärzte ist
nicht notwendig. Vielmehr ist die ärztliche Leistung so zu
honorieren, daß auch die von Dr. Brettenthaler angesprochenen Ärzte
davon leben können.
Eine Hausapotheke ist keine ärztliche Leistung, sondern sie hat,
wie auch der Verfassungsgerichtshof nun festgestellt hat, nur eine
Surrogatfunktion für alle Fälle, in denen einen öffentliche Apotheke
nicht vorhanden ist. Das Eröffnen einer Apotheke wurde durch das
Erkenntnis des VfGH erleichtert, wodurch es zu einer Verbesserung der
Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und anderen
Apothekenwaren kommt, was auch der VfGH in seinem Erkenntnis betont.
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Ärzte ist davon
nicht betroffen."
Rückfragehinweis: Österreichische Apothekerkammer
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