- 25.03.1998, 11:37:41
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AK: Pflegegesetz-Novelle bringt nicht nur Verbesserungen
AK befürchtet Schlechterstellung für tausende Betroffene
Wien (OTS) - Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wird nicht
nur Verbesserungen bringen. Für die Mehrzahl der
Pflegegeldbezieher (Pflegestufe 1 und 2) wird sich nichts ändern,
für viele könnte sie aber auch eine Verschlechterung bedeuten. Für
AK-Direktor Georg Ziniel ist die Novelle daher ein
"zweischneidiges Schwert", denn es könnte mehr Verlierer als
Gewinner geben. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf fordert die AK,
einige der Regelungen nochmals zu überdenken.****
Die Gewinner
Bessergestellt durch die geplante Novelle werden
Pflegegeldbezieher der Stufe 4. In dieser Stufe sollen, statt wie
bisher 180 Stunden, nur mehr 160 Stunden Pflegebedarf als
Anspruchsvoraussetzung genügen. Davon werden rund 20.000
Pflegegeldbezieher der Stufe 3 profitieren, die durch eine
Minderung der Pflegestunden in die Stufe 4 aufrücken werden.
Die Verlierer
Verlierer werden vor allem die Bezieher von Pflegegeldern aus den
Stufen 5 - 7 sein. Im Entwurf werde zwar immer nur von einer
"Präzisierung" der Voraussetzungen gesprochen. Aber das, so
Ziniel, stimme nicht. Durch die vorgesehene Erhöhung von 180 auf
190 Stunden Pflegebedarf könne eigentlich nur von einer
Verschärfung die Rede sein: "Es wir in Hinkunft schwieriger sein,
in diese Stufen zu kommen." Zwar werde sich an bestehenden
Einstufungen nichts ändern, aber einige der heute 27.000
Pflegebedürftigen in den Stufen 5 - 7 würden diese Pflegestufen
nicht erreichen, wenn die Novelle bereits Geltung hätte.
Verlierer werde es aber auch durch die neue diagnosebezogene
Mindesteinstufung geben. Diese Regelung soll nur mehr für
querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer gelten. Für Menschen, die aus
anderen Gründen - etwa Schlaganfall - an den Rollstuhl gefesselt
sind, sollen die strengere Einstufungsregelungen des
Pflegegeldgesetzes gelten. Eine solche willkürliche
Schlechterstellung ist in keiner Weise gerechtfertigt, fordert
Ziniel eine Gleichstellung der Pflegebedürftigen.
Mehr Betreuung statt Sanktionen
"Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der notwendigen Pflege
und nicht dem Sparbuch des Enkerls", betont der AK-Direktor. Die
AK unterstütze daher grundsätzlich das Bemühen, Regelungen zu
finden, die dies gewährleisten. Es ist daher auch vernünftig, bei
Nichterreichung des angestrebten Zweckes, das Pflegegeld
verpflichtend für Sachleistungen zu verwenden. Daß bei
Verweigerung solcher Sachleistungen das Pflegegeld ruhend gestellt
werden soll, ist für Ziniel nicht ausreichend. "Wenn alte Menschen
die Inanspruchnahme der Pflege verweigern und verwahrlosen, hilft
keine Sperre des Pflegegeldes. Da hilft nur verstärkte Betreuung
aber auch Kontrolle", ist Ziniel überzeugt.
Außerdem hätten sich die Länder betreits 1993 verpflichtet,
Bedarfs- und Entwicklungspläne für soziale Dienste zu erstellen,
erinnert der AK-Direktor und fordert, nicht zuletzt aus
beschäftigungspolitischen Gründen, deren rascheste Realisierung.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse
Thomas Angerer
Tel.: (01)501 65-2578
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