• 13.03.1998, 14:02:38
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  • OTS0213

AK: Elektrizitätsgesetz entspricht großteils Forderungen der AK

AK-Forderung nach Gleichbehandlung von Verteilunternehmen und Industrie nicht erfüllt

Wien (OTS) - Die Regierungsvorlage zum Elektrizitätsgesetz
entspricht großteils den Vorstellungen und Forderungen der AK.
Vermißt wird die Gleichbehandlung von Verteilunternehmen, zB der
Stadtwerke, und Industrieunternehmen. AK-Experte Ditmar Wenty
kritisiert, daß die Chance auf eine bundeseinheitliche Regelung
des Elektrizitätswesens vertan wurde sowie das völlige Fehlen der
Förderung heimischer erneuerbarer Energieträger.****

Bergrüßt wird, daß sowohl die Netztarife, als auch die
Letztverbrauchertarife preisgeregelt werden. "Daß den
Sozialpartnern eine Antragsrecht auf Einleitung eines
Preisverfahrens zugestanden wird, ist wesentlich für den Schutz
der Kleinverbraucher", betont Wenty. Die AK wird dieses Recht im
Sinne der Konsumenten auch nützen. Wichtig für die AK war auch die
Erfüllung der Forderung nach einem Tarifstopp bis 2003, über den
in der Regierung offensichtlich Konsens erzielt werden konnte.

Zufrieden ist die AK über die vorgesehene Übergangsregelung für
Braunkohle. Allerdings muß sichergestellt werden, daß die
anfallenden Kosten über die Netztarife gleichmäßig auf alle Kunden
verteilt werden.

Kritisiert wird, daß die Gleichbehandlung der Verteilunternehmen
und Industriekunden erst mit einer Zeitverzögerung von bis zu 6
Jahren erfolgen wird. Daß Stadtwerke keinen Zugang zu billigen
Strom haben, ist für den AK-Experten nicht akzeptabel. Vertan
scheint auch die Chance auf eine bundeseinheitliche Regelung des
Elektrizitätswesens, da nach wie vor die Ausführung des Gesetzes
in der Kompetenz der Länder liegt.

Verwunderlich ist, so Wenty, daß in anderen Bereichen, wie etwa
Telekom, immer nach einem unabhängigen Regulator verlangt wird,
während im Elektrizitätsbereich nach wie vor die
Eigentümervertreter über den Wettbewerb entscheiden sollen.

Unbefriedigend ist das völlige Fehlen von Maßnahmen zur Förderung
der Stromerzeugung aus erneuerbarer energie. Mit Wegfall des
Monopols sind die traditionellen Förderinstrumente als Kombination
von Abnahmepflicht und hochpreisgarantie nicht mehr durchführbar.
Die AK verlangt die gesetzliche Verankerung eines Förderfonds für
Stromerzeuger aus alternativen Energien sowie direkten Marktzugang
für die Betreiber solcher Anlagen.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse
Thomas Angerer
Tel.: (01)501 65-2578

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