- 12.03.1998, 12:02:48
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ARBÖ begrüßt neuen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag
Ankaufstests können nun die Rechtswirksamkeit des Vertrages bestimmen
Wien (ARBÖ) - Der ARBÖ begrüßt, daß im neuen, heute
vorgestellten Gebrauchtwagen-Kaufvertrag nicht nur das Recht auf
einen Ankaufstest verankert ist, sondern daß der Kaufvertrag auch
gegenstandslos wird, wenn das Ergebnis des Ankaufstestes erheblich
von der Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges abweicht. Bisher wurde
im Mustervertrag der Punkt Ankaufstest überhaupt nicht
berücksichtigt.
Nun kann, auf Wunsch des Käufers, ein solcher Ankaufstest im
Musterkaufvertrag leicht vereinbart und das rechtswirksame
Zustandekommen des Vertrages davon abhängig gemacht werden.
Das heißt, weicht das Ergebnis der Ankaufsüberprüfung in
erheblichem Umfang vom vertraglich vereinbarten Zustand des
Fahrzeuges laut Bewertungstabelle ab, muß der Händler entweder den
vereinbarten Zustand auf seine Kosten herstellen, oder der Käufer
kann den Vertrag für gegenstandslos erklären. Bisher mußte jeder
Konsument persönlich vereinbaren unter welchen Bedingungen eine
Stornierung des Vertrages möglich war.
Jährlich führt der ARBÖ in seinen 95 Prüfzentren rund 15.000
Ankaufsüberprüfungen für seine Mitglieder durch. Dabei werden von
speziell geschulten ARBÖ-Technikern mit Hilfe modernster
Prüfgeräte 160 Bauteile bzw. deren Funktion an den Fahrzeugen
überprüft.
Im Zuge solcher Tests kommt es immer wieder vor, daß erhebliche
Mängel gefunden werden. Bei dieser, rund eine Stunde dauernden
Ankaufsüberprüfung wird auch festgestellt, ob das Auto Vorschäden
aus einem früheren Unfall hat, und ob diese Schäden ordnungsgemäß
repariert wurden. Gleichzeitig wird festgestellt, ob das Fahrzeug
eine Begutachtungsplakette erhalten kann.
Der neue Musterkaufvertrag für den Gebrauchtwagenkauf beim
Händler wird in Kürze auch in allen ARBÖ-Dienststellen kostenlos
erhältlich sein.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: presse@arboe.or.at
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