• 12.03.1998, 10:32:08
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  • OTS0096

Beschwerde von Generalsekretär Ing. Peter Westenthaler gegen den Artikel "Der Henker kommt gern in der Nacht. Haiders Mann für politischen Mord" von Hans Werner Scheidl in Die Presse vom 14./15.2.1998

Wien (OTS) - Der Österreichische Presserat hat sich in seiner
Sitzung vom 11. März 1998 mit o.g. Beschwerde befaßt. Er hat das
Verfahren gemäß § 13 (2) d.1. seiner Geschäftsordnung einstimmig
durch die Feststellung beendet, daß durch die Veröffentlichung
Berufspflichten der Presse verletzt wurden.

Begründung: Der Presserat ist der Meinung, daß durch die
Formulierung des Titels Punkt 5.2. des Ehrenkodex für die
österreichische Presse* verletzt wurde. Mit der Wortwahl, die auch
durch den Inhalt des Artikels nicht gedeckt ist, wurde zudem der
journalistischen Sprachkultur geschadet.

Der Presserat hat auf Veröffentlichung seiner Entscheidung
erkannt.

* 5.2. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen
verstoßen gegen das journalistische Ethos.

Rückfragehinweis: Österr. Presserat

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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