Bartenstein setzt Aufklärungsarbeit unbeirrt fort
Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat eine
Unterlassungsklage gegen die vom Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie herausgegebene Broschüre "Sekten - Wissen
schützt" in erster Instanz abgewiesen. Damit wurde die
Rechtmäßigkeit der Aufklärungsbroschüre vom Gericht bestätigt.
Eingebracht wurde die Klage vom "Meditationsverein Sri Chinmoy
Centre", dem in der Publikation eine Viertelseite gewidmet ist.
Familienminister Dr. Martin Bartenstein sieht sich durch das
Urteil bestärkt, die Information über Sekten und pseudo-religiöse
Organisationen fortzusetzen.
Das Gericht begründet sein Urteil im wesentlichen mit der
Tatsache, daß die Broschüre durch das Ministerium "im Bereich der
Hoheitsverwaltung" publiziert wurde, konkret in der öffentlichen
Jugendwohlfahrt. Herstellung und Verbreitung der Broschüre seien
als Akt der hoheitlichen Verwaltung zu sehen, daher in Vollziehung
der Gesetze erfolgt. Eine Unterlassung als Naturalersatz wird
allerdings ausdrücklich durch das Amtshaftungsgesetz
ausgeschlossen.
"Sekten - Wissen schützt" ist die erfolgreichste Publikation,
die das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in den
vergangenen Jahren publiziert hat. Seit ihrem Erscheinen im
November 1996 wurden 270.000 Exemplare von Bürgern, Schulen,
Jugendlichen und Organisationen angefordert, die Nachfrage hält
weiter an.
Beratungsangebot wird ausgebaut
Bartenstein, der ein Verfahren gegen das Urteil in zweiter
Instanz erwartet, will sich auch durch ein Berufungsverfahren
nicht beirren lassen: "Im Gegenteil: Wir bauen unsere
Aufklärungsarbeit immer weiter aus. Seit Jahresbeginn gibt es in
jedem Bundesland eine Familienberatungsstelle, die spezielle
Information bei Problemen und Konflikten mit Sekten anbietet."
Der Kontakt eines Familienangehörigen zu einer religiösen Sekte
kann, wie die Erfahrung zeigt, innerhalb einer Familie oder einer
Beziehung ernste Konflikte auslösen: Betroffene können mit
Trennungsängsten, Kommunikationsproblemen, Geldsorgen oder
Erziehungskonflikten zu kämpfen haben. Um Familien in solchen
Situationen zu helfen, stehen die neun Beratungsstellen zur
Verfügung. Es handelt sich um folgende Standorte:
Burgenland: Familienberatungsstelle Neusiedl/See, Eisenstädter
Straße 1a, 7100 Neusiedl/See
Kärnten: Familienberatung der Landeshauptstadt Klagenfurt,
Lidmanskygasse 20 h, 9020 Klagenfurt
Niederösterreich: Familienberatungsstelle des NÖ Hilfswerks,
Gröhrmühlgasse 32, 2700 Wiener Neustadt
Oberösterreich: Familienberatung des OÖ Familienbundes, Ferdinand
Markl-Straße 4, 4040 Linz
Salzburg: Familienberatungsstelle des Familienreferats das Landes
Salzburg, Schwarzstraße 21, 5020 Salzburg
Steiermark: Familien- und Jugendberatung des Steirischen
Familienbundes, Mondscheingasse 8/II/5, 8010 Graz
Tirol: Familien- und Schwangerenberatung der Caritas, Wilhelm-
Greil-Straße 5, 6020 Innsbruck
Vorarlberg: Familienberatung des Instituts für Sozialdienste,
Römerstraße 35, 6900 Bregenz
Wien: Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Invalidenstraße 13/3/54,
1030 Wien
Die kostenlose Broschüre "Sekten - Wissen schützt", die als
Erstinformation für Interessierte und Betroffene gedacht ist, kann
bei der Jugend-Info des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie unter der Ortstarifnummer 0660/1799 telefonisch bestellt
werden.
(Schluß)
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Umwelt, Jugend & Familie
Dr. Ingrid Nemec
Tel.: (01) 515 22 DW 5051
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