- 06.03.1998, 15:59:14
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- OTS0243
Bemühungen des ARBÖ wurden belohnt: Ersatz der Mautvignette bei Scheibenbruch ist wieder in jedem Fall gewährleistet
Wien (ARBÖ) - Großer Erfolg des ARBÖ: Wirtschaftsminister Dr.
Johannes Farnleitner sicherte der Kraftfahrerorganisation zu, in
der Frage des Mautvignetten-Ersatzes beim Bruch der
Windschutzscheibe zur bewährten Regelung des Jahres 1997
zurückzukehren.
Bekanntlich wollte die Mautgesellschaft ÖSAG ab 1. Jänner nur
mehr bei einem Windschutzscheibenbruch durch höhere Gewalt,
Steinschlag oder Wildschaden kostenlosen Ersatz für das
Mautpickerl leisten. Kraftfahrer die einen Unfall (mit Glasbruch)
selbst verschuldet hätten, wären von der Ersatzleistung
ausgenommen und damit schlechter gestellt gewesen.
"Die Bemühungen des ARBÖ in dieser Sache wurden aber nun
belohnt", zeigte sich ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar
zufrieden mit der Zusicherung von Wirtschaftsminister Dr. Hannes
Farnleitner, nun doch wieder auf die bewährte Regelung des
Vorjahres zurückzugreifen.
Diese sieht vor, daß die Kosten einer Ersatzvignette nach einem
Unfall mit Scheibenbruch entweder von der Haftpflichtversicherung
des schuldtragenden Unfallgegners, der eigenen Kaskoversicherung,
oder, bei Steinschlag, Wildschaden, höherer Gewalt UND einem
selbstverschuldetem Unfall, von der ÖSAG übernommen werden.
Die Argumente des ARBÖ wurden damit im Wirtschaftsministerium
anerkannt: Wer bereits einmal die Maut entrichtet hat, darf auch
im Falle eines Glasbruches kein zweites Mal zur Kassa gebeten
werden. "Mehr als eine zerbrochene Scheibe mit vorhandener
Vignette als Grundlage für den kostenlosen Austausch kann nicht
verlangt werden", erklärte Dr. Rudolf Hellar.
Nach wie vor wickelt der ARBÖ für Mitglieder den
Vignettenersatz kostenlos ab. Nichtmitglieder zahlen 50 Schilling
Bearbeitungsgebühr. Folgende Voraussetzungen müssen für die
Abwicklung gegeben sein:
- Vorlage der alten Vignettenquittung
- Vorlage der neuen Vignettenquittung
- Vorlage eines Scheibenbruchstücks mit Teil der Vignetten
oder Bestätigung auf der Rechnung über Vignettentyp und
Seriennummer
- Rechnungsbeleg über den Einbau der neuen Windschutzscheibe
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]
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