- 16.02.1998, 14:47:52
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Chipkarte erleichtert Zugang zu medizinischen Leistungen
Abschaffung der Krankenscheingebühr ist eine sozialpolitische Frage
Wien (OTS) - "Zwischen der Krankenscheingebühr und der Einführung
der Chipkarte besteht aus organisatorischer Sicht kein unmittelbarer
Zusammenhang. Die Abschaffung der Krankenscheingebühr ist eine
sozialpolitische Frage", erklärt der stellvertretende Generaldirektor
im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Adolf
Mandl.
Über den Fortgang der Gesprächen zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und dem Hauptverband bezüglich der Einführung der
Chipkarte zeigt sich Mandl zufrieden. "Bis Ende des Jahres wird eine
Verhandlungslösung angestrebt. Ab dem zweiten Quartal 1999 wird die
Chipkarte an ausgewählten Standorten in Betrieb gehen. Ab dem Jahr
2000 ist der flächendeckende Einsatz des 'elektronischen
Krankenscheins' geplant.
"Wir verstehen die Sorgen der Ärzte. Es besteht aber kein Anlaß
dazu, Schwierigkeiten herbeizureden", reagiert Mandl auf die
Befürchtungen des Vizepräsidenten der Wiener Ärztekammer, Dr. Hannes
Westermayer. So sei die Gefahr, daß in die Terminals der Ärzte Viren
gelangen könnten minimal. "Die Chipkarte wird in einem in sich
geschlossenen System verwendet, in dem alle technischen Vorkehrungen
gegen die Verbreitung von Viren getroffen werden. Die Chipkarte ist
daher genauso wenig Viren-gefährdet wie eine herkömmliche
Bankomatkarte", betont Mandl.
Auch die Gefahr einer Leitungsüberlastung beim Abfragen der
Chipkarte sieht Mandl nicht. "Die Karte wird zumeist nur ein einziges
Mal pro Quartal auf Ihre Anspruchsberechtigung überprüft. Bei
weiteren Arztbesuchen innerhalb der Gültigkeitsdauer ist keine
weitere on-line Abfrage notwendig", begründet Adolf Mandl. Der von
Hannes Westermayer geforderte Ersatzkrankenschein sei bereits als
Ausnahmeregelung vorgesehen, wenn ein Patient seine Chipkarte
mitzubringen vergißt.
Mandl betonte, daß der Hauptverband der Sozialversicherungsträger
kein Interesse daran hat, Ärzte zu 'Bestrafen', die ihre
Krankenscheine nicht EDV-gestützt abrechnen wollen. Die Minderkosten
der elektronischen Abrechnung würden als Bonifikation an die Ärzte
weitergegeben. Zwei bis drei Jahre nach der flächendeckenden
Einführung der Chipkarte könnten jedoch Bearbeitungsgebühren
anfallen, die jenen Ärzten, welche die elektronische Abrechnung nicht
anwenden wollen, auch weiterverrechnet werden müßten.
"Die Chipkarte bringt Vorteile für alle Beteiligten", erklärt
Mandl: "Den Versicherten wird der Zugang zu medizinischen Leistungen
erleichtert, die Dienstgeber von der Ausgabe der Krankenscheine
entlastet und den Ärzten die Administration erleichtert".
Rückfragehinweise:Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Mag. Andrea Rogy, Tel. 01/71132-1123
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