- 13.02.1998, 11:11:08
- /
- OTS0098
"Gefangen im Irrsinn"
Gehören alle psychisch Kranken in den "Käfig"?
Wien (OTS) - Zum Artikel "Gefangen im Irrsinn" in News Nr. 7 vom
12. Februar 1998 nehme ich als Geschäftsführer des Vereins für
Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, der die
Patientenanwaltschaft nach dem Unterbringungsgesetz durchführt,
Stellung:
In Österreich erfolgen pro Jahr etwa 40.000 Aufnahmen von Personen
in psychiatrische Krankenhäuser (manche Personen werden mehrmals
aufgenommen). Dabei kommt es nur teilweise zu zwangsweisen
Unterbringungen. 1996 wurde laut Statistischem Zentralamt 11.268 mal
eine zwangsweise Unterbringung ausgesprochen.
Derzeit wird in der Öffentlichkeit ein zumindest irreführendes
Bild von der österreichischen Gesetzeslage vermittelt. Die
existierenden Regelungen werden nur ansatzweise benannt, und somit
entsteht sehr leicht ein verzerrtes Abbild des
Unterbringungsgesetzes, das die zwangsweisen Aufenthalte und
Beschränkungen in einer Psychiatrie regelt.
Die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
ist im Unterbringungsgesetz - trotz mancher gegenteiliger Aussagen -
klar vorgesehen und geregelt.
Dieses Gesetz ermöglicht nicht nur eine angeordnete, sondern auch
eine auf Wunsch des Patienten zu erfolgende Unterbringung im
psychiatrischen Krankenhaus.
Jemanden im psychiatrischen Krankenhaus gegen oder ohne seinen
Willen unterzubringen ist zulässig, wenn psychische Krankheit und
Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen und gleichzeitig eine andere
Form der Betreuung, etwa durch soziale Dienste, unmöglich ist.
Die Entscheidung, ob ein Patient gegen seinen Willen im
Krankenhaus bleiben muß, also untergebracht wird, treffen die
dortigen Fachärzte. Nach ihrer Aufnahmeentscheidung ist die Maßnahme
gerichtlich zu überprüfen.
In diesem Verfahren wird der Patient von einem Patientenanwalt des
Vereins vertreten,der als Sprachrohr des Patienten dessen Rechte und
Interessen wahrnimmt, allerdings keine Entscheidungsbefugnis
bezüglich Aufenthalt und Behandlung des Patienten hat.
Der zuständige Richter ist nach dem Erstkontakt mit dem von den
Ärzten "angehaltenen" Patienten verpflichtet, binnen 14 Tagen bei
einer mündlichen Tagsatzung die Zulässigkeit der
Freiheitsbeschränkung neuerlich zu überprüfen. Dazu muß er einen
anstaltsunabhängigen psychiatrischen Sachverständigen beiziehen. Die
Dauer der Unterbringung wird in der mündlichen Verhandlung
festgelegt: dabei ist vorgesehen, daß bei einer Unterbringung über
drei Monate eine neuerliche Überprüfung durch das Gericht
stattzufinden hat.
Bei einem Drittel aller Unterbringungen erfolgt die Beendigung der
Unterbringung durch die Anstaltsärzte schon vor dem Erstkontakt durch
den Richter. Das bedeutet, daß die Psychiater die Entscheidung über
eine Entlassung oft selber treffen, jedenfalls immer in die
Entscheidungsfindung einbezogen sind.
Die Betreuung und Behandlung von Menschen mit psychischen
Krankheiten ist ein sensibler Bereich. Sehr oft treffen hier
Interessen der Angehörigen, Betroffenen und ihrer gesetzlichen
Vertreter und die Erfahrungen der Ärzte und des Pflegepersonals hart
aufeinander. Besonders schwierig wird es allerdings, wenn Psychiatrie
und Justiz über den Verbleib (Strafvollzug, Maßnahmenvollzug oder
psychatrische Anstalt) psychisch kranker Straftäter uneinig sind.
Unserer Erfahrung nach hilft es aber nur wenig, die Patienten oder
Gefangenen einander gegenseiteig zuzuspielen.
Auf beiden Seiten wird wohl mehr Auseinandersetzung mit der
aktuellen Betreuungssituation nötig werden. Denn nur die Verbesserung
der Situation in den einzelnen Anstalten kann vermeiden, daß der
Aufenthalt sowohl für das betreuende Personal als auch für die
Insassen unerträglich wird.
Es soll aber auch die Situation außerhalb der psychiatrischen
Anstalt beleuchtet werden. Hier fehlen nachgehende
Betreuungseinrichtungen, die mit der stationären Psychiatrie vernetzt
arbeiten. Die Antwort, alle psychisch kranken Menschen -
prophylaktisch - lebenslang einzusperren, um den restlichen Teil der
Bevölkerung zu schützen, würde die Straßen leeren. Gehen doch
Schätzungen davon aus, daß bis zu 20 % der Bevölkerung psychisch
krank sind oder zumindest psychische Probleme haben.
So kann auch die Auseinandersetzung mit den entsetzlichen
Gewalttaten eine Chance bieten, dieses sensible Thema differenziert
zu betrachten. Wenn dabei alle psychisch Kranken pauschal als
"Zeitbomben" bezeichnet und an den medialen Pranger gestellt werden,
ist das alles andere als hilfreich.
Rückfragehinweis: Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft
Dr. Peter Schlaffer
Tel.: 01/982 58 68/22 oder
0664/4503074
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS






